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Datum: 23.12.2022

Kreisverwaltung zwischen den Feiertagen nur eingeschränkt erreichbar

Um einen Beitrag für die bundesweit notwendigen Energieeinsparungen zu leisten, schließt die Kreisverwaltung in diesem Jahr zwischen Weihnachten und Silvester. „Abgesehen von den Notdiensten, insbesondere in den Sozialleistungs- und Gesundheitsbereichen, ist die Kreisverwaltung für die üblichen Anliegen vom 27. bis 30. Dezember nicht zu erreichen. Wir bitten alle Bürger, wichtige Angelegenheiten in der Kreisverwaltung noch vor Weihnachten zu erledigen“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.

Für unaufschiebbare Notfälle sind unter anderem Mitarbeitende der Fachdienste Arbeit, Soziales, Gesundheitsamt und Kreiskasse im Gebäude des Jobcenters vor Ort. „Wichtig ist, dass die Notdienste an diesen Tagen nicht für alltägliche Anfragen, sondern nur im Notfall zur Verfügung stehen. Die Türen des Jobcenters werden geschlossen sein. Daher bitten wir, die Klingel zu nutzen“, so Laaß.

Eine Sonderöffnung gibt es in der Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt. Dort können am Freitag, 30. Dezember, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr ausschließlich Fahrzeuge neu zugelassen werden, für die eine BAFA-Förderung für Elektrofahrzeuge möglich ist. „Da es ab dem 1. Januar 2023 geringere Fördermittel gibt, müssen beispielsweise Elektroautos und Plug In-Hybride noch bis Ende des Jahres angemeldet werden, um die größtmögliche Förderung erhalten zu können“, berichtet der Kreissprecher. Anmeldungen von reinen Benzin- und Dieselautos oder anderen nicht BAFA-geförderten Fahrzeugen sind an diesem Tag nicht möglich.

Ebenfalls zwischen den Feiertagen geschlossen haben die Kreisbüchereien.

Autor/in: Fabian Laaß