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Datum: 15.03.2023

Testkäufe: Jugendliche in 40 Prozent der Fälle bei Alkoholkauf erfolgreich

In Kooperation mit der Polizei hat das Jugendamt des Landkreises Peine Jugendliche als Alkoholtestkäufer in Geschäfte im Peiner Land geschickt. Eine Sechszehnjährige und ein Siebzehnjähriger haben mit Einverständnis ihrer Eltern die vermeintlichen Käufer gespielt. Getestet wurden Supermärkte, Tankstellen und Kioske. Zehn Mal versuchten die Jugendlichen unerlaubterweise hochprozentigen Alkohol und Zigaretten zu erwerben, vier Mal hatten sie „Erfolg“ und bekamen die Waren anstandslos ausgehändigt.

Das richtige Alter der beiden Minderjährigen einzuschätzen, fiel den Verkäufern dieses Mal besonders schwer. „Dennoch müssen die rechtlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden. Im Zweifelsfall bedeutet dies, sich den Ausweis der jungen Menschen vorzeigen zu lassen“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß. Das Jugendschutzgesetz regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und besagt unter anderem, dass der Verkauf von Wein, Bier und Sekt an Jugendliche unter 16 Jahren und Tabakwaren und Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren verboten ist. Verstöße dagegen können mit einer Ordnungswidrigkeit bis zu 1.000 Euro bestraft werden.

„Uns geht es nicht darum, jemanden auf frischer Tat zu erwischen. Vielmehr sind Testkäufe ein wirksames Instrument zur Sensibilisierung des Verkaufspersonals. Wer einmal den Fehler gemacht hat, wird beim nächsten Mal viel aufmerksamer hinschauen“, so Laaß.

Das Jugendamt und die Polizei werden in der nächsten Zeit weitere sensibilisierende Testkäufe durchführen.

Autor/in: Fabian Laaß