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Datum: 11.12.2023

Vereinfachte Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen

Über das Serviceportal des Landkreises Peine können die Bürger ihr Fahrzeug bequem online vom heimischen Sofa aus an-, ab- und ummelden.

Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nach dem 1. Oktober 2017 zugelassen wurde und damit über die notwendigen Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II und den Stempelplaketten des Kennzeichenschilds verfügt.

Voraussetzung für die Abmeldung oder Wiederzulassung desselben Fahrzeuges und Adressänderungen nach Umzug innerhalb des Landkreises ist, dass das Fahrzeug ab 1. Januar 2015 zugelassen wurde und so die notwendigen Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Stempelplaketten angebracht sind.

Mit der vierten Stufe von i-Kfz und dem Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung am 1. September wurde das Verfahren nun erheblich vereinfacht. Die KfZ-Zulassung des Landkreises Peine freut sich, den optimierten Online-Service anbieten zu können und stellt die wichtigsten Neuerungen vor.

Grundsätzlich können Bürger und ab sofort auch juristische Personen und Einzelunternehmen ihre Fahrzeuge über das Serviceportal online anmelden, abmelden und wiederzulassen. Ebenfalls möglich sind Wiederzulassungen, Umschreibungen mit oder ohne Halterwechsel und die Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H).

Die für alle Autofahrer vielleicht erfreulichste Neuerung ist die Möglichkeit zur „sofortigen Inbetriebnahme“ des Fahrzeugs nach den meisten Online-Zulassungsvorgängen. Sie müssen nicht mehr auf ihre Fahrzeugpapiere und die Stempelplaketten für das Nummernschild warten, sondern können mit den zugeteilten, noch ungestempelten Kennzeichenschildern und dem heruntergeladenen und ausgedruckten Zulassungsnachweis bereits befristet für zehn Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Die Fahrzeugpapiere und Stempelplaketten werden innerhalb dieser 10 Tage per Einschreiben zugestellt.

Am 1. September ist die bundesweit gültige Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geändert worden. Die Gebühren für die Zulassung vor Ort in der Zulassungsstelle hat die Bundesregierung erhöht. Im Gegenzug wurden die Gebühren für die Onlinezulassung gesenkt.

Die Identifizierung bei Online-Zulassungen über das Serviceportal kann mit i-KfZ Stufe 4 nicht nur mit der BundID und der Online-Funktion des Personalausweises vorgenommen werden. Alternativ können natürliche Personen auch die BundID mit einem Elster-Zertifikat nutzen.

Juristische Personen wie Firmen können auch einen Antrag über ihr MeinUnternehmenskonto mit einem ELSTER-Zertifikat stellen.

Wenn ein Fahrzeug online außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) werden soll, entfällt der Identitätsnachweis auf dem Portal sogar ganz.

Autor/in: Katja Schröder