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Datum: 16.08.2022

Wasser sparen: Landkreis untersagt Beregnung in den Nachmittagsstunden

Die Folgen des trockenen Frühjahrs mit deutlich unterdurchschnittlichen Niederschlägen und den zwischenzeitlich überdurchschnittlich hohen Temperaturen zeigen sich mittlerweile nicht nur in den Fließgewässern und Seen, sondern auch auf die Grundwasserstände des Landkreises. Aufgrund des historisch niedrigen Grundwasserspiegels schränkt der Landkreis Peine ab Mittwoch, 17. August, das Beregnen in der Zeit von 12 bis 18 Uhr ein.

Zwei entsprechende Allgemeinverfügungen wurden heute erlassen. Demnach ist die Beregnung von öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten, Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätzen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen mit Schlauchtrommelberegnungsanlagen, Trommelberegnungssystemen, Großflächenregnern (Beregnungskanonen) und Rasensprengern bei einer Temperatur ab 25 Grad Celsius täglich in der Zeit von 12 bis 18 Uhr untersagt. Das Verbot gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen und Oberflächengewässern sowie für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis. Die Allgemeinverfügungen sollen dazu beitragen, Wasser zu sparen, weil zu dieser Tageszeit ein Großteil des Beregnungswassers ungenutzt wieder verdunstet.

Der Landkreis bittet außerdem dringend darum, Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz – insbesondere in der Zeit von 18 bis 22 Uhr – nicht zur Bewässerung von privaten Grünflächen und Gärten oder zur Befüllung von Pools zu verwenden.

Die aktuelle Auswertung der durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz ermittelten Grundwasserstände ergab einen historisch niedrigen Grundwasserstand im Landkreis Peine. Aus den Messergebnissen wird deutlich, dass sich der niedrige Grundwasserstand aus den Trockenjahren 2018 und 2019 bis heute nicht erholen konnte. Es sei daher notwendig, Wassersparmaßnahmen zu veranlassen, die ein weiteres Absinken des Grundwasserstandes verhindern beziehungsweise verringern.

Die Allgemeinverfügungen gelten bis zum 30. September. Die Dokumente finden Sie unten rechts in der Randspalte oder auf der Seite "Allgemeinverfügungen & Verordnungen".

Autor/in: Katja Schröder