Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
Leistungsnummer:
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Ist diese nicht selbst Bauaufsichtsbehörde, leitet sie den Bauantrag innerhalb einer Woche an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiter.