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Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung der Abgabe, Verwendung und Verwertung von Produkten aus fremden Erzeugnissen melden

Urheber

Volltext

Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein von einem Weinbaubetrieb oder einem anderen Betrieb zur Weinerzeugung oder zur Abgabe übernommen haben, müssen Sie ein Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung abgeben. Sie sind verpflichtet alle Zugänge und Zukäufe zu melden.

Das Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung müssen Sie bis spätestens zum 05. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres bei der zuständigen Stelle abgeben.

Das Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung von Produkten aus fremden Erzeugnissen müssen Sie

  • als niedersächsischer Winzer beim (LAVES),
  • im Übrigen bei Ihrem zuständigen Landkreis oder kreisfreien Stadt einreichen.

Zuständige Stelle

(LAVES) für niedersächsische Winzer,

im Übrigen die Landkreise und kreisfreien Städte

Voraussetzungen

Sie haben (beispielsweise als Kellerei oder Handelsunternehmen) Weinerzeugnisse wie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein zur Weinerzeugung oder unveränderten Abgabe von einem Lieferanten (beispielsweise Weinbauerei, Winzerei) übernommen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist

Das Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung müssen Sie bis spätestens zum 05. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres einreichen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: nein

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Es handelt sich um eine reine Meldung. Sie erhalten anschließend keinen Bescheid von der Behörde.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.07.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Onlinedienste

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)