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Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation (ohne schulische Hochschulreife) prüfen lassen

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Wenn Sie studieren wollen und keine schulische Hochschulreife haben, können Sie aufgrund Ihrer beruflichen Qualifizierung und unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Zugang zu einem Studium an einer Hochschule des Landes erhalten. In Niedersachsen gibt es zwei verschiedene Zugangsmöglichkeiten: über eine absolvierte Meister- oder Technikerprüfung oder vergleichbare Aufstiegsqualifikation oder einer mindestens dreijährigen staatlich anerkannten Berufsausbildung in einem dem angestrebten Studiengang fachlich nahestehenden Bereich und mindestens dreijähriger Berufstätigkeit in Vollzeit in eben diesem Beruf. Sie können sich an Ihrer Wunschhochschule beraten lassen, welcher Weg für Sie passend ist. Dieser ist abhängig von Ihrem Studienwunsch, Ihrem Schulabschluss und Ihrer beruflichen Qualifikation.

Verfahrensablauf

Ob eine berufliche Qualifikation vorliegt, müssen Sie mit der jeweiligen Wunschhochschule klären:

  • Informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule über das Verfahren und die Möglichkeiten der Beratung
  • Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt zum Zeitpunkt der Bewerbung.
  • Die Möglichkeit und Art des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte wird an der Hochschule ermittelt.
  • Informationen und Beratung erhalten Sie vorab von der Zentralen Studienberatung der Hochschule.

Voraussetzungen

  • Option 1: Sie haben erfolgreich eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Aufstiegsqualifikation absolviert, zum Beispiel als Techniker*in, staatlich anerkannte*r Erzieher*in oder IHKFachwirt*in. Welche Aufstiegsqualifikation anerkannt wird, wird im Einzelfall von der jeweiligen Hochschule geprüft.
  • Option 2: Sie haben erfolgreich eine mindestens dreijährige staatlich anerkannte Berufsausbildung absolviert und anschließend mindestens drei Jahre in Vollzeit in dem erlernten Beruf gearbeitet. 

Erforderliche Unterlagen

Für die Prüfung der Voraussetzungen sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen (Unterschiede sind je nach Hochschule möglich):

  • aktueller Bildungsgang
  • Abschlusszeugnis der Berufsausbildung (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Zeugnisse weiterer beruflicher Qualifikationen und/oder Weiterbildungsabschlüsse (amtlich beglaubigte Kopie)
  • vollständiger Nachweis über Art, Dauer und Ort der Berufstätigkeit
  • Nachweis der Weiterbildung inklusive zeitlichem Umfang

Kosten

Für die Prüfung der Voraussetzungen durch die Hochschulen fallen grundsätzlich keine Kosten an. (Ausnahmen sind je nach Hochschule möglich)

Frist

Anfragen zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter und zur Prüfung Ihrer Voraussetzungen können jederzeit gestellt werden. Eine Bewerbung muss im Bewerbungszeitraum erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Rechtsbehelf

Ist der Hochschulzugang über die berufliche Qualifikation für den gewünschten Studiengang nicht möglich oder liegt keine Hochschulzugangsberechtigung vor, erfolgt (im Rahmen eines Bewerbungs- oder Zulassungsverfahrens) eine Ablehnung. Gegen diese kann innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Klage eingelegt werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.12.2022
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

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