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Bekämpfung der Schwarzarbeit

Viele Branchen sind besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen. 

Die Folgen:

  • Wettbewerbsverzerrungen, weil gesetzestreue Unternehmen Aufträge an Billiganbieter verlieren.
  • Sozialversicherungspflichtige Jobs gehen verloren.
  • Sozialkassen und Fiskus haben Ausfälle in Milliardenhöhe.
  • Die Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter ist mangelhaft.

Bei Fragen zum Thema Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wenden Sie sich bitte an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt oder die zuständige kommunale Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörde.

Was kontrolliert der Zoll?

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüfen u.a., ob

  • Arbeitgeber ihre Beschäftigten korrekt zur Sozialversicherung angemeldet haben,
  • Sozialleistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld I und II zu unrecht bezogen werden,
  • Arbeitsbescheinigungen oder Nebeneinkommensbescheinigungen richtig ausgestellt wurden,
  • Ausländer eine Erwerbstätigkeit nicht ohne erforderliche Erlaubnis ausüben,
  • ausländische Arbeitnehmer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen, als vergleichbare inländische Arbeitnehmer beschäftigt werden,
  • die Arbeitsbedingungen (z. B. Zahlung des Mindestlohns) nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz eingehalten werden und
  • ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Steuerpflichtige den sich aus Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht nachkommen (z. B. Entrichtung der Lohnsteuer oder Umsatzsteuer).

Was kontrollieren die kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden - z. B. Landkreise?

Die Beschäftigten der nach Landesrecht zuständigen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden prüfen, ob

  • ein Gewerbetreibender seiner Verpflichtung zur Anzeige des Gewerbes oder Reisegewerbes nachgekommen ist, oder
  • die Handwerksrolleneintragung bei der selbstständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks vorliegt.
Zur Aufnahme von Ermittlungen sind möglichst konkrete Darstellungen des Sachverhalts notwendig. Allein der Hinweis, dass jemand Schwarzarbeit erbringt, lässt keine Erfolg versprechenden Ermittlungen zu.

Hilfreich sind insbesondere Angaben zu folgenden Fragen:

Wer arbeitet?
Wer ist der Auftraggeber?
Wo wird gearbeitet?
Welche Arbeiten werden ausgeführt?
Seit wann wird gearbeitet?
In welchem Umfang werden die Arbeiten ausgeführt?
Welche Fahrzeuge stehen vor der Baustelle/dem Grundstück/dem Haus?
Wie lauten die Kennzeichen der Fahrzeuge?
Wie lange werden die Arbeiten voraussichtlich noch andauern?
Wann wird gearbeitet?

Sie haben die Möglichkeit, die Schwarzarbeit hier anonym anzuzeigen.