Aktuelles
30.01.2019
Blauzungenkrankheit weiter auf dem Vormarsch
Nach dem ersten Neu-Ausbruch in Deutschland seit 2012 in Baden-Württemberg im Dezember 2018 wurden Restriktionszonen für den Serotyp BTV-8 für ganz Baden-Württemberg, das Saarland, Ganz Rheinland-Pfalz sowie Teile von Hessen und Nordrhein-Westfalen ausgerufen.
Die Ständige Impfkommission am FLI empfiehlt, Wiederkäuer vorbeugend gegen BTV-8 und BTV-4 impfen zu lassen.
Für Fragen zur Impfung und die Genehmigung hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr Veterinäramt.
Für Menschen und andere Tiere als Wiederkäuer ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich, da sie die Krankheit nicht bekommen können.
19.10.2018
Usutu-Virus auch in Vögeln aus dem Landkreis Peine nachgewiesen
In mehreren aus dem Kreisgebiet Peine zur Untersuchung eingeschickten Vögeln wurde durch das Lebensmittel. und Veterinärinstitut in Hannover das Usustu-Virus nachgewiesen. die Fundorte waren über das gesamte Kreisgebiet verteilt.
Das Usutu-Virus stammt ursprünglich aus Afrika und wird durch Stechmücken übertragen. Es kann auch Menschen infizieren, wobei es in der Regel aber nicht zu einer Erkrankung kommt. Auch die meisten Wildvogelarten erkranken an dem Erreger nicht. Gefährlich ist das Usustu-Virus nur für einige, sehr empfängliche Vogelspezies, wie z.B. Amseln und Eulen, bei denen es zu zahlreichen Todesfällen kommen kann.
Die Erkrankung ist weder melde- noch anzeigepflichtig.
Tote, noch nicht in Verwesung übergegangene Vögel können im Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zur Weiterleitung ins Untersuchungsinstitut abgegeben werden.
Es wird empfohlen, tote Vögel nicht mit bloßen Händen anzufassen.
15.10.2017
Niedersächsische ParaTB-Verordnung tritt am 01.11.2017 in Kraft
Nachdem das zunächst auf freiwilliger Basis durchgeführte Niedersächsische MAP-Verminderungsprogramm im letzten Jahr erfolgreich angelaufen ist, geht die Bekämpfung der Paratuberkulose nun in die nächste Phase:
Am 01. November 2017 tritt die niedersächsische Verordnung zum Schutz der Rinder gegen die Paratuberkulose in Kraft, die nun verpflichtende Untersuchungen, Verbringungsregeln und Hygienemaßnahmen vor allem für Milchviehhalter vorsieht.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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31224 Peine
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Fax: +49 5171 401 772 6
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Außerhalb der Dienstzeit in Notfällen Tel.: 0531-2345-0
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