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Abschlagszahlung für die Personalkosten für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen

Urheber

Volltext

Als kirchlicher Träger einer Ersatzschule, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist, können Sie die Beteiligung des Landes Niedersachsen an den laufenden Personalkosten beantragen. Da dieser Antrag jedoch erst nach Ablauf des betreffenden Schuljahres gestellt werden kann, haben Sie die Möglichkeit, Abschlagszahlungen zu beantragen.

Ansprechpunkt

Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung

Voraussetzungen

  • Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.
  • Der Schulbetrieb besteht seit mindestens drei Jahren

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Abschlagszahlung

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

  • 2 — 3 Woche(n)

Verfahrensablauf

Abschlagszahlungen für die Personalkostenerstattung können Sie für das jeweilige kommende Schuljahr beantragen.

  • Sie füllen den Antrag auf Abschlagszahlungen aus und senden ihn in unterzeichneter Fassung elektronisch an die zuständige Behörde
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und gewährt bei einem positiven Ergebnis monatliche Abschlagszahlungen
  • Nach Ende des Schuljahres müssen Sie einen Antrag auf Personalkostenerstattung stellen und dabei die erhaltenen Abschlagszahlungen angeben

Hinweise (Besonderheiten)

Nach Ablauf des Schuljahres muss die Erstattung der Personalkosten gesondert beantragt werden. Die erhaltenen Abschläge werden dabei verrechnet.

Für die Erstattung der Sachkosten können ebenfalls Abschlagszahlungen beantragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.10.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Kultusministerium