Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen
Leistungsnummer: 99400021274000
Volltext
Wenn Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und einen entsprechenden Zuwendungsbescheid bekommen haben, können Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines halben Jahres durchführen lassen.
Nachdem Sie eine Kinderwunschbehandlung hatten, können Sie die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen.
Verfahrensablauf
Sie geben den Antrag auf Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (in Kopie) ab.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid.
Nachdem Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, bekommen Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung ausgezahlt.
Sie können die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung online oder postalisch beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid.
Der Auszahlungsbetrag wird Ihnen einen Monat nach Ausstellung des endgültigen Zuwendungsbescheids auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.
Ansprechpunkt
Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Team 3SL1
Domhof 1
31134 Hildesheim
Voraussetzungen
Der Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung kann nur ausgezahlt werden, wenn:
- Sie den Zuschuss vor Behandlungsbeginn beantragt haben,
- Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid über den Zuschuss vor Behandlungsbeginn bekommen haben,
- Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt des vorläufigen Zuwendungsbescheids haben durchführen lassen,
- die Kinderwunschbehandlung so durchgeführt wurde, wie es auf dem Behandlungsplan vorgesehen war, den Sie bei der Beantragung des Zuschusses vorgelegt haben.
Erforderliche Unterlagen
- Rechnungskopien der Reproduktionseinrichtung und gegebenenfalls anderer Leistungserbringer über die Behandlungskosten
- auf die Behandlungskosten bezogene Leistungsnachweise der Krankenkasse, der Beihilfestelle oder anderer Kostenträger
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Auszahlungsanträge: Bearbeitungsdauer bis zu 8 Monate
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion; Kapitel 8
- § 27a Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V)
- Landesebene, exemplarisch: Bremer Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion; Abschnitt 8
- Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion ("künstliche Befruchtung") durch den Bund und durch das Land Niedersachsen (Kinderwunschbehandlung) | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Die Maßnahme wird anteilig vom Bund und dem jeweiligen Land getragen. Der Bund unterstützt nur heterosexuelle verheiratete und unverheiratete Paare.
Die Regelungen der einzelnen Länder können hiervon abweichen. Wenn nicht genügend Bundesmittel zur Verfügung stehen, erhalten Sie nur den Anteil des Landes, bei dem Sie den Zuschuss beantragt haben.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Team 3SL1
Domhof 1 - 31134 Hildesheim