Bürgerberatung
Leistungsnummer:
Volltext
Die Bürgerberatung hilft Ihnen weiter, wenn Sie mit einer öffentlichen Einrichtung etwas zu klären oder zu regeln haben. Sie ist Mittlerin zwischen Ihnen als Bürgerin oder Bürger und der Verwaltung und anderen Behörden und Institutionen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine. Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.