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Bauaktenarchiv

Leistungsnummer:

Infos Akteneinsicht

Wann sind Akteneinsichten möglich?

Akteneinsichten sind jeweils Montags-, Donnerstags- und Freitagsvormittag nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

An wen kann ich mich wenden?

Bitte stellen Sie den Antrag an:


Fallen Gebühren an?

Die Akteneinsicht außerhalb von Verwaltungsverfahren ist nach Allgemeiner Gebührenordnung (AllGO) gebührenpflichtig.

Urheber

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