Bauaktenarchiv
Leistungsnummer:
Infos Akteneinsicht
Wann sind Akteneinsichten möglich?
Akteneinsichten sind jeweils Montags-, Donnerstags- und Freitagsvormittag nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
An wen kann ich mich wenden?
Bitte stellen Sie den Antrag an:
Fallen Gebühren an?
Die Akteneinsicht außerhalb von Verwaltungsverfahren ist nach Allgemeiner Gebührenordnung (AllGO) gebührenpflichtig.
Urheber
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