Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
Leistungsnummer: 99108001020000
Volltext
Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bisherige Bewohnerparkausweis
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
AG Kommunenredaktion
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal