Persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) für Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) beantragen
Leistungsnummer: 99009032107000
Urheber
Volltext
Personen, für die Eintragungen im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) notwendig sind, benötigen eine persönliche Kennnummer. Das ist die sogenannte Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).
Eine solche SSR-Nummer benötigen insbesondere
- beruflich exponierte Personen
- Inhaberinnen und Inhaber von Strahlenpässen
Für jede Person, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen, müssen Sie folgende Informationen angeben:
- Sozialversicherungsnummer
- Familienname
- Vorname(n)
- Geburtsname
- akademischer Grad (optional)
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Verfahrensablauf
Sie können SSR-Nummern ausschließlich elektronisch beantragen:
- Registrieren Sie sich beim SSR-Portal des Bundesamtes für Strahlenschutz.
- Nach der Registrierung werden Ihnen Ihre Zugangsdaten für das BfS-Portal an Ihre persönliche E-Mail-Adresse geschickt.
- Rufen Sie das SSRPortal auf und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
-
Wählen Sie den Bereich "Dateneingabe" an und tragen Sie dort die Informationen der Personen ein, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen wollen. Das ist möglich, indem
- Sie die Daten eintippen oder
- die Daten per CSV- oder TXT-Datei einfügen.
- Klicken Sie auf "Generieren".
- Sie finden die neu erzeugte(n) SSR-Nummer(n) sowie die zugehörigen Daten nun im Bereich "Datenausgabe".
- Markieren Sie alle Datensätze, die Sie herunterladen möchten, mit einem Häkchen. Klicken Sie anschließend auf "ZipDatei herunterladen".
-
In der Zip-Datei finden Sie
- eine Liste der ausgewählten SSR-Nummern als CSV-Datei.
- für jeden Beschäftigen ein Zertifikat. Sie müssen die Zertifikate den Beschäftigten unverzüglich aushändigen (ausgedruckt oder als PDF-Datei). Die Beschäftigten müssen ihre Zertifikate aufbewahren.
Voraussetzungen
Nur berechtigte Antragstellerinnen oder Antragsteller eines Betriebs dürfen SSR-Nummern beantragen. Berechtigt sind:
- Strahlenschutzverantwortliche
- Verpflichtete nach § 131 Absatz 1 oder § 145 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG
- Verantwortliche nach § 115 Absatz 2 oder § 153 Absatz 1 StrlSchG oder
- Personen, die von den oben genannten Personen beauftragt sind.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Die Ausgabedateien zu den SSR-Nummern stehen im SSR-Portal 90 Tage nach Beantragung zum Herunterladen zur Verfügung.
Bearbeitungsdauer
Nach Eingabe der benötigten Daten stehen die SSR-Nummern zusammen mit einem SSR-Nummer-Zertifikat sofort zum Herunterladen zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)