Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Leistungsnummer: 99085001014002
Volltext
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Frist
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 05.12.2013
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal