Standplatzgenehmigung
Leistungsnummer:
Erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte , sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis , wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Kosten
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 20.05.2010