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Einsicht Bauakten

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

Wann sind Akteneinsichten möglich?

Akteneinsichten sind jeweils zu den Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

An wen kann ich mich wenden?

Bitte stellen Sie den Antrag an:

FD26-Akteneinsicht@landkreis-peine.de

Wann erhalte ich einen Termin?

Eine Terminvergabe hängt davon ab, ob Sie uns Ihren Antrag mit den erforderlichen Nachweisen vollständig einreichen. Erst ab Vollständigkeit erhalten Sie von uns einen Termin. Bitte beachten Sie, dass kurzfristige Termine u.a. aus logistischen Gründen nicht möglich sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Unterschriebener Antrag auf Akteneinsicht
  • Berechtigungsnachweis (nicht älter als 6 Monate - Kaufvertrag, aktueller Grundbuchauszug, Erbschein oder Grundsteuerbescheid)
  • Kopie des Personalausweises vom Antragsteller
  • Bei der Einsichtnahme durch Dritte:  Einverständniserklärung und Kopie des Personalausweises des Eigentümers bzw. des Verfügungsberechtigten

Wie erfolgt der weitere Ablauf?

Die Akteneinsichten erfolgen bei uns im Haus, Werner-Nordmeyer-Str. 19A. Die von Ihnen benötigen Akten werden aus unseren Archivstandorten bereitgestellt. Sobald diese vorliegen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren.

Fallen Gebühren an?

Die Akteneinsichten außerhalb von Verwaltungsverfahren ist nach Allgemeiner Gebührenordnung (AllGO) gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 14 €. Je nach Umfang sowie Anzahl der Kopien variieren die letztendlichen Gebühren.