Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
Leistungsnummer:
Urheber
                           Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal                         
                                                              Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Ist diese nicht selbst Bauaufsichtsbehörde, leitet sie den Bauantrag innerhalb einer Woche an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiter.