Inhalt

Ausländerbehörde

Ab dem 1. Mai gibt es eine wichtige Änderung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten. Ab dem 1. Mai sind papierbasierte Passbilder für die Beantragung von hoheitlichen Identitätsdokumenten nicht mehr zulässig. Darauf weist die Ausländerbehörde des Landkreises Peine hin.

Die Umsetzung des digitalen Lichtbilds betrifft u.a. die Beantragung Reiseausweisen für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose, elektronischen Aufenthaltstiteln und anderen Dokumenten.
Künftig müssen Lichtbilder ausschließlich in digitaler Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege an die Ausländerbehörde übermittelt werden.
Diese Maßnahme soll das Pass- und Ausweiswesen weiter digitalisieren und die Prozesse effizienter gestalten. Die Bilder können derzeit nur in einem zertifizierten Fotostudio gemacht werden. Zukünftig besteht auch die Möglichkeit, dies direkt im Kreishaus im Bereich des Haupteinganges zu erledigen. Hierzu folgen weitere Informationen, wenn die Möglichkeit besteht.


• Über den folgenden Link können die registrierten Dienstleister – wie beispielsweise Fotostudios – abgefragt werden: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
• Auch bestimmte dm-Filialen bieten diesen Dienst an: https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462

Die digitalen Passbilder werden vom Anbieter direkt und sicher an den Landkreis Peine übermittelt, indem das angefertigte Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochgeladen wird. Die Kundin/der Kunde erhalten dann den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Ausländerbehörde das Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann. Welche Kosten der Anbieter erhebt, muss direkt erfragt werden.

Aufgrund technischer Schwierigkeiten hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat entschieden, in Ausnahmefällen die Akzeptanz papiergebundener Lichtbilder über den 1. Mai 2025 hinaus und zunächst bis zum 31. Juli 2025 weiter zu erlauben.

Einladungen

Einreise und Aufenthalt

Einreiseinformationen

Formulare

Klassenfahrten

Sie haben die Möglichkeit für einzelne Aufenthaltszwecke die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltstitel sowie die Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen (bspw. Wohnsitzauflage oder Beschäftigungserlaubnis) online über mein Serviceportal zu beantragen.

Ich weise jedoch darauf hin, dass zur Abgabe der biometrischen Daten weiterhin auch eine persönliche Vorsprache (nach vorheriger Terminvereinbarung) notwendig ist.

Die einzelnen Dienstleistungen, für welche eine Online-Antragstellung möglich ist, finden Sie hier: Serviceportal Landkreis Peine