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Aktuelle Beteiligungsverfahren

Der Fachdienst Umwelt führt in seinem Zuständigkeitsbereich diverse Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
Hier finden Sie die entsprechenden Antragsunterlagen und Anschreiben.

Aktuelle Beteiligungsverfahren:

Untere Wasserbehörde

Aktuell gibt es keine Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.


Untere Naturschutzbehörde

Aktuell befinden sich keine Verfahren in der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Untere Immissionsschutzbehörde


Öffentliche Bekanntmachung

Der Landkreis Peine hat der WindStrom Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Am Torfstich 11, 31234 Edemissen, am 27.03.2025 eine Genehmigung gemäß § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274),  zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58), i.V.m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355), erteilt.

Gegenstand des Verfahrens war die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ VESTAS V162 mit 5,6 MW, sowie den Rückbau von zwei vorhandenen Windenergieanlagen (AN Bonus 82 – 2,3 MW) gemäß § 16b BImSchG in der Gemarkung Oelerse der Gemeinde Edemissen.

Es wird gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid vom 27.03.2025 mit Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen versehen ist, um die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG sicherzustellen.

Der vollständige Bescheid vom 27.03.2025 einschließlich seiner Begründung kann im Internet http://www.landkreis-peine.de/Themen-Leistungen/Themen/Umwelt-Abfall/Aktuelle-Beteiligungsverfahren-Umweltbereich, in der Zeit vom 19.05.2025 bis einschließlich 02.06.2025 eingesehen werden (siehe unten).

Daneben ist in diesem Zeitraum eine persönliche Einsichtnahme in den Genehmigungsbescheid und seine Begründung im Dienstgebäude des Landkreises Peine, Werner-Nordmeyer-Str. 19a, Fachdienst Umwelt, Zimmer 6219, 31226 Peine während der Dienstzeiten

Montag              8.30 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag                        8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Mittwoch                        nur nach Terminvereinbarung

Donnerstag       8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Freitag               8.30 Uhr – 12.00 Uhr

möglich.

Der Bescheid und seine Begründung können ab sofort und bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Peine angefordert werden. Die Anforderung kann schriftlich gegenüber dem Landkreis Peine erfolgen, Werner-Nordmeyer-Str. 19 A, 31226 Peine oder elektronisch unter der Adresse umwelt@landkreis-peine.de, § 10 Abs. 8 Satz 9 BImSchG.

Gemäß §§ 10 Abs. 7 und 8 BImSchG i.V.m. § 21 a der 9. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen werden nachstehend der verfügende Teil des Genehmigungsbescheides (Tenor) und die Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt gemacht.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt, § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG.

Der Genehmigungsbescheid steht hier zum Download bereit: