Aktuelle Beteiligungsverfahren
Der Fachdienst Umwelt führt in seinem Zuständigkeitsbereich diverse Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
Hier finden Sie die entsprechenden Antragsunterlagen und Anschreiben.
Aktuelle Beteiligungsverfahren:
Untere Wasserbehörde
Aktuell gibt es keine Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
Untere Naturschutzbehörde
Untere Immissionsschutzbehörde
Öffentliche Bekanntmachung
Der Landkreis Peine hat der WindStrom Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Am Torfstich 11, 31234 Edemissen, am 27.03.2025 eine Genehmigung gemäß § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58), i.V.m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355), erteilt.
Gegenstand des Verfahrens war die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ VESTAS V162 mit 5,6 MW, sowie den Rückbau von zwei vorhandenen Windenergieanlagen (AN Bonus 82 – 2,3 MW) gemäß § 16b BImSchG in der Gemarkung Oelerse der Gemeinde Edemissen.
Es wird gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid vom 27.03.2025 mit Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen versehen ist, um die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG sicherzustellen.
Der vollständige Bescheid vom 27.03.2025 einschließlich seiner Begründung kann im Internet http://www.landkreis-peine.de/Themen-Leistungen/Themen/Umwelt-Abfall/Aktuelle-Beteiligungsverfahren-Umweltbereich, in der Zeit vom 19.05.2025 bis einschließlich 02.06.2025 eingesehen werden.
Daneben ist in diesem Zeitraum eine persönliche Einsichtnahme in den Genehmigungsbescheid und seine Begründung im Dienstgebäude des Landkreises Peine, Werner-Nordmeyer-Str. 19a, Fachdienst Umwelt, Zimmer 6219, 31226 Peine während der Dienstzeiten
Montag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
möglich.
Der Bescheid und seine Begründung können ab sofort und bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Peine angefordert werden. Die Anforderung kann schriftlich gegenüber dem Landkreis Peine erfolgen, Werner-Nordmeyer-Str. 19 A, 31226 Peine oder elektronisch unter der Adresse umwelt@landkreis-peine.de, § 10 Abs. 8 Satz 9 BImSchG.
Gemäß §§ 10 Abs. 7 und 8 BImSchG i.V.m. § 21 a der 9. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen werden nachstehend der verfügende Teil des Genehmigungsbescheides (Tenor) und die Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt gemacht.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt, § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG.
Auszug aus dem Genehmigungsbescheid vom 27.03.2025 (Az.: 21-27-7/2023):
Genehmigung
Aufgrund § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. § 1 und Nr. 1.6.2
des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie
unter Berücksichtigung von § 6 WindBG wird hiermit der
WindStrom Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
Am Torfstich 11
31234 Edemissen
die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage von zwei Windenergieanlagen
vom Typ VESTAS V162 mit einer Nabenhöhe von jeweils 148 m zzgl. einer Fundamenterhöhung
von jeweils ca. 3 m mit einer Nennleistung von jeweils 5,6 MW im Rahmen eines Repowerings nach Maßgabe dieses Bescheids entsprechend den Antragsunterlagen, die verbindlicher Teil dieser Genehmigung sind, und unter Beachtung der Nebenbestimmungen dieses Bescheids unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt.
[…]
Die Genehmigung erstreckt sich auf den vollständigen Rückbau von zwei bestehenden Windenergieanlagen, WEA 18 und WEA 21 des Typs AN Bonus 82 inkl. Fundamente in der Gemarkung Oelerse, Flur 6, Flurstücke 4 und 29, und die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs VESTAS V162.
[…]
Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG folgende Entscheidungen ein:
- Baugenehmigung nach § 70 in Verbindung mit § 63 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO);
- Zustimmung nach § 14 Luftverkehrsgesetz (LuftVG);
- denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 13 Abs.1 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG).
- Abweichungen gemäß § 66 NBauO von folgenden Vorschriften und im nachstehenden Umfang erteilt:
- Grenzabstände gemäß § 5 NBauO
- Es wird zugelassen, dass die WEA 45 stehend auf Flurstück 4 der Flur 6 und Flurstück 72 der Flur 1 in der Gemarkung Oelerse den erforderlichen Grenzabstand zu den folgenden Grundstücken in der Gemarkung Oelerse unterschreitet: Flur 6, Flurstück 3; Flur 6, Flurstück 5; Flur 1, Flurstück 13; Flur 1, Flurstück 14.
- Es wird zugelassen, dass die WEA 47 stehend auf Flurstück 30 der Flur 6 in der Gemarkung Oelerse den erforderlichen Grenzabstand zu den folgenden Grundstücken in der Gemarkung Oelerse unterschreitet: Flur 6, Flurstück 29; Flur 6, Flurstück 12; Flur 6, Flurstück 4.
Diese Genehmigung bezieht sich auf die Anlagengrundstücksparzelle(n) sowie die in den Antragsunterlagen dargelegten Erschließungsmaßnahmen. Hierüber hinaus gehende Erschließungsmaßnahmen (z. B. Straßen-/Wegebau), die weitere Netzanbindung und die Einspeisestelle in das Hochspannungsnetz werden von dieser Genehmigung nicht erfasst
[…]
VII. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Peine, Burgstraße 1, 31224 Peine, erhoben werden.
Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden.