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Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen

Leistungsnummer:

Öffnungszeiten

Sie wollen unseren Fachdienst besuchen, um hier Ihre Angelegenheiten bearbeiten zu lassen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Hierbei möchten wir Sie bitten, die Vorsprachen zu den folgenden Öffnungszeiten zu planen:

Montag und Mittwoch
von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Dienstag
von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr (In der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Zulassungsstelle nur nach Terminvereinbarung!) 

Donnerstag
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 

Freitag
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Wichtiger Hinweis:
Die Führerscheinstelle ist zu den genannten Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu erreichen!
 

Etwa eine viertel Stunde vor Beginn der Öffnungszeiten können Bedienungsmarken gezogen werden. Mit diesen Marken ist eine Einhaltung der Reihenfolge bei den Aufrufen gewährleistet, wir bitten Sie für diesen Umstand um Ihr Verständnis. Eine geregelte Reihenfolge ist aber sicher auch in Ihrem Interesse...

Ausserhalb der oben genannten Öffnungszeiten stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter nach fernmündlicher Absprache auch gerne zur Verfügung. Aufgrund von jeweils notwendigen EDV- und Kassenabschlußarbeiten können jedoch die Bereiche "Führerscheinwesen" und "Zulassungswesen" in der Regel keine Vorgänge wie Zulassungen, Anträge auf neue Führerscheine und ähnliches, vornehmen.

Auch hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Volltext

Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

Ausnahmen bestehen für:

  • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).

  • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:

Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war

Eigungsnachweise:

  • für Klasse A1, M, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt) und S:
    • Nachweis Erste Hilfe
    • Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort
    • Sehtest
  • für Klasse C1, C1E, C und CE:
    • Nachweis Erste Hilfe
    • augenärztliches Gutachten
    • ärztliches Gutachten
  • für Klasse D1, D1E, D und DE:
    • NachweisErste Hilfe
    • ärztliche Bescheinigungen vom Arbeits- oder Betriebsmediziner (Sehvermögen, körperliche und geistige Eignung, Reaktionsvermögen)
    • Führungszeugnis der Belegart "O" (ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung an.

Frist

Der Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde oder sofern keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden wurde.

  • Die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, AM, L, T, B, BE, A sind ohne Befristung zu erteilen.
  • Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie Personalausweis
  • ggf. Kopie des Führerscheines
  • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE:
    • Nachweis Schulung in Erster HilfeNachweis Schulung in Erster Hilfe Sehtest
  • ... für Klasse C1, C1E, C und CE:
    • Nachweis Erste Hilfe
    • augenärztliches Gutachten
    • ärztliches Gutachten
  • ... für Klasse D1, D1E, D und DE:
    • Nachweis Erste Hilfe
    • augenärztliches Gutachten
    • ärztliches Gutachten
    • Gutachten über besondere Anforderungen  nach Anlage 5 FeV
    • Führungszeugnis der Belegart "0"

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben: F ahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), die Behörden wenden diese an, darin sind die jeweiligen Gebühren festgelegt.

Die Gebühr beträgt grundsätzlich 35,70 Euro, dazu können allerdings noch weitere Gebühren kommen, zum Beispiel ggf. für Versand.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte.

Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Der Fahrerlaubnisantrag ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Er verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird.

Voraussetzungen

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

  • Inhaber oder Inhaberin einer Fahrerlaubnis
  • die für die neue(n) Fahrerlaubnisklasse(n) notwendigen Prüfungen wurden abgelegt
  • ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
  • erforderliches Mindestalter erreicht:
    • 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A und Klasse D und DE
    • 23 Jahre für die Klassen D und DE unter bestimmten Voraussetzungen
    • 21 Jahre für die Klassen  D1  oder D1E oder Klassen C und CE sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A und Klassen D und DE unter bestimmten Voraussetzungen
    • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als zwei Jahren sowie Klassen D und DE unter bestimmten Voraussetzungen
    • 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C, C1, CE oder C1E sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Klassen D1, D, DE und D1E
    • 17 Jahre für die Klassen B und BE unter bestimmten Voraussetzungen
    • 16 Jahre für die Klassen A1, T und L
    • 15 Jahre für die Klasse AM
  • geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • bestehen der theoretischen und/oder praktischen Fahrerlaubnisprüfung
  • nicht im Besitz einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis dieser Klasse
     
  • Kopie Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebestätigung
  • ggf. Kopie des Führerscheines
  • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE:
    • Nachweis Schulung in Erster Hilfe
    • Sehtest
  • ... für Klasse C1, C1E, C und CE:
    • Nachweis Erste Hilfe
    • augenärztliches Gutachten
    • ärztliches Gutachten
  • ... für Klasse D1, D1E, D und DE:
    • Nachweis Erste Hilfe
    • augenärztliches Gutachten
    • ärztliches Gutachten
    • Gutachten über besondere Anforderungen
    • Führungszeugnis der Belegart "0"

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.09.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen

Urheber

Teaser

Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben: F ahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz

Rechtsbehelf

nicht vorhanden