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Auszug - Resolution der AfD-Kreistagsfraktion betreffend "Demokratische Grundwerte bewahren - Politisch motivierte Gewalt verurteilen - keine Toleranz für Gewalt"  

3. Sitzung des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 16.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:47 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenzraum
Ort: Burgstraße 1, 31224 Peine
2017/139 Resolution der AfD-Kreistagsfraktion betreffend "Demokratische Grundwerte bewahren - Politisch motivierte Gewalt verurteilen - keine Toleranz für Gewalt"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

EKR Heiß erläutert den Anwesenden, dass die Verwaltung den Antrag der AfD in das neue Ratsinformationssystem übernommen hat und weist darauf hin, dass diese Beschlussvorlage von der Verwaltung nicht getragen wird.

 

KTA Marotz stellt den Antrag auf Nichtbefassung gemäß § 12 Abs. 1 i) der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Auschüsse des Kreistages und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreis Peine. Er begründet seinen Antrag dahingehend, dass es sich bei der von der AfD gewünschten Resolution um die selbstverständliche Anwendung der Rechtsordnung handelt.

 

KTA Fechner teilt mit, dass er die Ansicht um Nichtbefassung teilt, denn eine entsprechende Resolution vom Kreistag beschließen zu lassen entbehrt jeglicher Grundlage. Es gibt im Landkreis Peine auch keine entsprechenden und konkreten Anlässe für einen solchen Beschluss.

 

KTA Manns vertritt die Auffassung, dass der Ausschuss den Beschluss gar nicht fassen darf, da die Zuständigkeit aufgrund des fehlenden örtlichen Bezuges nicht gegeben ist und des Weiteren Selbstverständlichkeiten nicht beschlossen werden.

 


 

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Nichtbefassung gemäß § 12 Abs. 1 i) der Geschäftsordnung der Beschlussvorlage 2017/139 wird zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

11

Nein-Stimmen:

 

-

Enthaltung/en:

 

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