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Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017  

6. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine
TOP: Ö 7
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
2017/132 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13.20.21.NT (2017)
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Dezernat 1
   Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Landrat Einhaus nimmt wieder an der Sitzung teil und erläutert anhand einer Präsentation, die dem Protokoll als Anlage beigefügt ist, die Gründe für den 1. Nachtragshaushalt 2017.

 

Das Haushaltsjahr 2017 entwickele sich finanziell zu einem ganz besonderen Jahr. Gleichwohl hätten sich die strukturellen Rahmenbedingungen für den Haushalt des Landkreises Peine nicht verändert.

Der verabschiedete Haushalt für 2017 hätte ein Plan-Jahresergebnis von rund 615.000 Euro vorgesehen. Aufgrund verschiedener Umstände gehe die Kreisverwaltung nun von einem prognostizierten Jahresergebnis in Höhe von rund 11,2 Millionen Euro und somit einer Verbesserung von rund 10,6 Millionen Euro aus. Diese außergewöhnliche Verbesserung hätte folgende Ursachen:

Steigerung der Schlüsselzuweisungen aufgrund der Verbesserung der steuerlichen Situation

Steigerung der Kreisumlage auch aufgrund der Verbesserung der steuerlichen Situation

Verbesserungen durch die Abrechnungsmethodik und die Erhöhung der Pauschale für Flüchtlinge durch das Land

geringere Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

geringere Zinsaufwendungen

sonstige Verbesserungen

 

Landrat Einhaus gibt im Anschluss einen Überblick über die Liquiditätskredite (Stand 31.12.2016) der Stadt Peine, der kreisangehörigen Gemeinden sowie des Landkreises. Die Höhe der Liquiditätskredite spiegele deutlich die derzeitige finanzielle Situation der Kommunen im Kreisgebiet wider. Von den Gemeinden hätten lediglich Ilsede und Hohenhameln nennenswerte Liquiditätskredite vorzuweisen. Der Landkreis Peine weise dagegen einen sehr hohen Liquiditätskredit auf, da sich trotz des besonderen Situation im Jahr 2017 an den Rahmenbedingungen an sich nicht viel geändert hätte. Aufgrund dieser weiterhin bestehenden schwierigen Ausgangslage des Landkreises Peine sei eine Senkung der Kreisumlage nicht ohne weiteres möglich, da sich ansonsten die finanziellen Belastungen des Kreises weiter erhöhen würden. Dies wiederum würde zu Problemen bei der Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht führen, deren Standardforderungen u.a. keine Erhöhung der Nettoneuverschuldung sowie der Abbau der Kassenkredite seien.

Die Gemeinden wiederum würden vom Landkreis Peine eine finanzielle Entlastung durch die Mehraufwendungen bei der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge und der Betreuungskosten im Bereich der Krippen und Kindertagesstätten fordern, zumal der Landkreis Peine für diesen Bereich formalrechtlich zuständig sei.

Angesichts der besonderen Finanzlage im Jahr 2017 sei es daher ein Gebot der Fairness, die Gemeinden an dieser Sondersituation zu beteiligen. Aus fiskalpolitischer Sicht sei dieses Entgegenkommen des Kreises angesichts der Höhe seiner Kassenkredite eigentlich nicht zu vertreten. Um diese Situation aufzulösen, seien lange Gespräche mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern geführt worden. Letztendlich hätte man sich darauf ge-einigt, die Hälfte von dem unerwarteten Überschuss des Kreises im Jahr 2017 an die      Gemeinden abzugeben. Die Verteilung des Gesamtbetrages auf die einzelnen Gemeinden sei auf Basis der Kreisumlage und der jeweiligen Einwohnerzahlen erfolgt. Die Beträge    würden jedoch nicht in den Haushalt der jeweiligen Gemeinde einfließen, sondern seien für die nachhaltige Verbesserung von vier Infrastrukturbereichen vorgesehen. Auf Basis dieser vier Bereiche würden die Gemeinden nun Fördermaßnahmen benennen. Diese würden dann dem Kreisausschuss zur Prüfung vorgelegt.

Da diese Fördermaßnahmen von den Gemeinden nicht mehr im Jahr 2017 umgesetzt     werden könnten, die Beträge jedoch aus haushaltssystematischen Gründen nicht im kommenden Jahr ausgezahlt werden könnten, sei geplant, diese zunächst an die Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft als Landkreistochter auszuzahlen. Von dort werde dann nach Abwicklung der jeweiligen Maßnahmen die Auszahlung der Beträge an die Gemeinden erfolgen.

 

Zum Thema Kreisumlage merkt Landrat Einhaus an, dass der Landkreis Peine strukturell nicht ohne weiteres in der Lage sei, die Kreisumlage zu senken. Hauptursache hierfür sei, dass die Steuerkraft im Landkreis Peine deutlich unter dem Landesdurchschnitt liege. Der hohe Hebesatz sei zwar der zweithöchste in Niedersachsen, aber die durchschnittliche Steuerkraft pro Einwohnerin und Einwohner liege deutlich unter dem Durchschnitt im Land Niedersachsen. Dieses Problem bestehe nicht nur jahresbezogen, sondern bereits seit dem Jahr 2000. Gleichzeitig gelte es, die Dienstleistungsfähigkeit des Landkreises Peine weiter aufrechtzuerhalten. Daher bestehe von Seiten des Landkreises Peine mittelfristig kaum die Möglichkeit, die Gemeinden durch eine Senkung der Kreisumlage zu unterstützen.

 

Landrat Einhaus bittet am Ende seiner Ausführungen die Kreistagsabgeordneten, der vorliegenden 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 zuzustimmen.

 

Kreistagsvorsitzender Marotz weist darauf hin, dass zu diesem TOP bereits ein Änderungsantrag der CDU-Kreistagsfraktion vorliege.

 

KTA Kramer erläutert den vorliegenden Änderungsantrag der CDU-Kreistagsfraktion. Er weist auf die derzeit rund 45 Millionen Euro Überziehungskredite und die 75 Millionen Euro langfristigen Investitionsschulden des Landkreises Peine hin. Von den Haushaltsverbesserungen könne daher eigentlich kein Euro an die Gemeinden ausgeschüttet werden. Die CDU-Kreistagsfraktion lehne eine pauschale Teilung der außergewöhnlichen Verbesserungen im Haushalt 2017 ab. Sie befürworte vielmehr eine sachlich begründete Vergabe der einmaligen Mittel. Verbunden damit sollten eine finanzielle Perspektive für die Gemeinden mit dem Einstieg in eine dauerhafte Senkung der Kreisumlage und eine bessere Förderung der KiTa- und Krippenkosten sein. 3,7 Millionen Euro sollten von der diesjährigen Haushaltsverbesserung zur Förderung der Weiterentwicklung der Gemeinden verwendet werden. Die verbleibenden 7,5 Millionen Euro könnten für die Schuldentilgung von Kassenkrediten genutzt werden.

Die Klagen der Gemeinden über die hohe Kreisumlage seien damit aber nicht abgewendet. Die CDU-Kreistagsfraktion werde daher für den kommenden Haushalt den Einstieg in eine moderate Senkung der Kreisumlage um 0,5 Umlagepunkte signalisieren. Im Jahr 2019    könne dann eine weitere Senkung der Kreisumlage um 1 Umlagepunkt erfolgen. Seit 2012 hätte der Landkreis Peine jährlich Überschüsse im Ergebnishaushalt erzielt. Es sei daher durchaus Luft für eine Senkung der Kreisumlage um 1 bis 2 Umlagepunkte. Zudem müsse für den Haushalt 2018 über eine angemessene Beteiligung des Kreises an den KiTa- und Krippenkosten der Gemeinden diskutiert werden.

 

KTA Kramer bittet daher um Zustimmung für den Änderungsantrag der CDU-Kreistags-fraktion.

 

KTA Hoffmann weist zunächst darauf hin, dass der vorliegende Änderungsantrag der CDU-Kreistagsfraktion erst im Oktober eingegangen sei. Die Diskussion um diese Gelder würde jedoch bereits seit April geführt. Zu dieser Zeit hätte Landrat Einhaus mit den Mitgliedern des Kreisausschusses die weiteren Schritte zu dieser Thematik abgesprochen.

KTA Hoffmann dankt den Kreistagsabgeordneten für den intensiven Austausch in den vergangenen Monaten zu dieser Thematik. Die Zusammenarbeit sei mit großen Teilen des Kreistages, mit der Kreisverwaltung und auch mit den Gemeinden konstruktiv gewesen. Das Ergebnis dieser Diskussion liege heute hier vor. Die kurzfristige Einreichung des Änderungsantrages durch die CDU-Kreistagsfraktion habe keine Möglichkeit mehr gelassen, diesen Vorschlag mit den Gemeinden abzustimmen und über die etwaige Streichung von Projekten zu beraten.

Das positive Ergebnis im Haushalt 2017 sei auch ein Ergebnis der guten Zusammenarbeit des Landkreises mit den Gemeinden bei der Bewältigung der starken Zuwanderung, aber auch des ehrenamtlichen Einsatzes der vielen Bürgerinnen und Bürgern des Kreises. Aus diesem Grunde sei es richtig, das positive Ergebnis im Haushalt des Landkreises auch mit den Gemeinden zu teilen.

Es handele sich hierbei um das einzig mögliche, rechtlich sichere und transparente Verfahren.

Ein wichtiges Thema, das den Kreis im nächsten Jahr beschäftigen werde, werde die Förderung von Kindertagesstätten sein. Er sei sich sicher, dass diese Diskussion mit den Gemeinden genauso konstruktiv verlaufen werde, wie die jetzt geführte.

 

Die SPD-Kreistagsfraktion werde der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 zustimmen.

 

KTA Schulz betont, dass es im öffentlichen Bereich um die Verteilung des von den Bürgerinnen und Bürgern erwirtschafteten Geldes ginge. Das Geld müsse daher auch dem Gemeinwohl zu Gute kommen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sei ein einhelliger Kompromiss des Landkreises Peine und der Gemeinden zur Stärkung des ländlichen Bereiches. Das von Landrat Einhaus erläuterte Verfahren sei transparent und böte die notwendige Kontrolle.

 

KTA Schulz werde der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 daher zustimmen.

 

KTA Cavalli erklärt, dass die FDP-Kreistagsfraktion die Auffassung von Landrat Einhaus teile, dass aufgrund der hohen Kassenkredite des Landkreises und der unterdurchschnitt-lichen Steuerkraft eine Senkung der Kreisumlage absehbar nicht möglich sei. Der in der Beschlussvorlage aufgezeigte Weg zur Unterstützung der Gemeinden in der Weiterentwicklung ihrer Infrastruktur werde von der FDP-Kreistagsfraktion mitgetragen.

 

Die FDP-Kreistagsfraktion werde der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 zustimmen.

 

Im Hinblick darauf, so KTA Sachtleben, dass die Flüchtlingssituation im Jahr 2015 nicht nur vom Landkreis, sondern auch von den Gemeinden bewältigt worden sei, sei eine einmalige Sonderzahlung an die Gemeinden vertretbar. Der zusammen mit den Gemeinden erarbeitete Kompromissvorschlag sei politisch moralisch korrekt.

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen werde der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 daher zustimmen.

Im kommenden Jahr sollte trotzdem sachlich und fachlich über die Neuregelung der Kostenverteilung bei den KiTa- und Krippenplätzen diskutiert werden. In diesem Zusammenhang müsse dann jedoch auch über die teilweise entgrenzte Baupolitik einiger Gemeinden gesprochen werden, die ebenfalls zu Kostensteigerungen in diesem Bereich führe.

KTA Sachtleben bittet die CDU-Kreistagsfraktion, ihren Änderungsantrag zurückzuziehen und sich dem vorliegenden Kompromissvorschlag anzuschließen.

 

Es erfolgt zunächst die Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Kreistagsfraktion. Dieser wird mit 29 Nein-Stimmen und 17 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

 


Beschluss:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich

Ja-Stimmen:

 

29

Nein-Stimmen:

 

15

Enthaltung/en:

 

2

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 7 - Präsentation_NT_KT_251017 (437 KB)      
Anlage 2 2 Tischvorlage 2017-10-25 Maßnahmen Kommunen (196 KB)