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Auszug - Doppischer Produkthaushalt 2018 für die Fachbereichsleitung 3 und die Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt  

7. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 20.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Musikraum des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
2017/164 Doppischer Produkthaushalt 2018 für die Fachbereichsleitung 3 und die Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13/FB3
Federführend:Fachdienst Soziales Beteiligt:Fachdienst Finanzen
Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth  Dezernat 3
   Fachdienst Arbeit
   Fachdienst Gesundheitsamt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fachbereichsleiter (im Folgenden FBL genannt) Dr. Buhmann erläutert die Vorlage-Nr. 164/2017. Dabei hebt er zunächst die wesentlichen Veränderungen im Bereich des Fachdienstes Soziales (FD 32) hervor, insbesondere die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Bundesteilhabegesetz. Gerade bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gebe es noch sehr viele offene Fragen, bei denen sich das Land Niedersachsen noch positionieren müsse. Er stellt eine Unterrichtung des Ausschusses in Aussicht, sobald die offenen Fragen beantwortet und die Vorgehensweise konkretisiert sei. Bis dahin werde der Landkreis Peine die Materie vorsichtig angehen und sich auch bei der Kalkulation der für die Umsetzung notwendigen Stellen zurückhalten. Andere Kommunen würden hier durchaus offensiver vorangehen, aber das beinhalte ein finanzielles Risiko, da das Land noch nicht gesagt habe, welchen Personalumfang es erstatten werde. Anschließend erläutert FBL Dr. Buhmann die auffälligsten Veränderungen im Bereich des Jobcenters (FD 33), dessen Budget durch eine Personalausweitung um drei Stellen steigen soll, da von einer Steigerung der Bedarfsgemeinschaften ausgegangen werden müsse. Dies sei aber insoweit unproblematisch, da der Landkreis für lediglich 15,2 Prozent der Personalkosten aufkommen müsse, den Rest übernehme der Bund. Im Bereich des Übergangsmanagements sollen zudem die beiden Stellen,  die im Bereich des Referates für Migration und Teilhabe angesiedelt sind, in den FD 33 überführt werden. Da es im Fachdienst Gesundheitsamt (FD 35) keine größeren Veränderungen gebe, erläutert FBL Dr. Buhmann abschließend die Zuschüsse und begründet die Vorschläge der Verwaltung.

 

KTA Samieske hält die Einsparung von 4,32 Stellen im Bereich der Flüchtlingsbetreuung für verfrüht, weil weil es sich bei der Zielgruppe um einen immer noch sehr großen Personenkreis handele, dessen Betreuungsbedarf auf absehbare Zeit nicht sinken werde. Er schlägt daher den Erhalt der Stellen vor. Bezüglich der geplanten Stellen anlässlich der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes stellt er fest, dass der Landkreis Peine vorsichtig herangehe, während andere offensiver tätig werden. Damit stelle sich für ihn die Frage, wer falsch liege, denn eine Herangehensweise müsse ja falsch sein.

 

FBL Dr. Buhmann entgegnet, dass sich der Landkreis in vielen Bereichen, unter anderem auch bei der Flüchtlingsbetreuung, an Stellenschlüssel halte, die auf kommunaler Ebene üblich oder vorgeschrieben seien. Im Flüchtlingsbereich haben sich die Zahlen im Fachdienst Soziales so verändert, dass dort Stellen reduziert werden können, damit der Stellenschlüssel wieder eingehalten werde. Er betont, dass es sich bei den eingesparten Stellen ausschließlich um Verwaltungsmitarbeiter/innen handele und nicht um Sozialpädagogen/innen. Deren Einsatz sei nach wie vor in unverändertem Umfange notwendig. Hinsichtlich der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes unterstreicht er, dass sich das Land Niedersachsen positionieren und seine Vorstellungen der Umsetzung kundtun müsse, damit die Kommunen Planungssicherheit haben. Bislang haben sie das nicht, so dass es zwei Herangehensweisen gebe: Zum einen seien die Kommunen bei den Ausgangsvoraussetzungen unterschiedlich weit vorangeschritten, was eines unterschiedlichen Ressourcenansatzes bedarf. Zum anderen gehen manche Kommunen sehr forsch heran, womit sie aber riskieren, auf Personalkosten sitzenzubleiben. Würde eine Kommune zehn Stellen schaffen und das Land erklärt später, lediglich die Kosten für acht Stellen zu erstatten, müssten die übrigen Kosten von der Kommune getragen werden. Der Landkreis Peine habe in der Vergangenheit eine gute Ausgangssituation geschaffen und gehe angesichts der Unsicherheit bei der Kostenübernahme vorsichtig heran. Viel mehr als die Frage der erforderlichen Stellen bereite ihm die Sorge, wie die Stellen besetzt werden sollen. Wenn alle Kommunen Sozialarbeiter/innen suchen, habe der Landkreis Peine gegenüber Städten wie Hannover oder Braunschweig möglicherweise Nachteile hinsichtlich der Attraktivität.

 

KTA Rauls bezieht sich auf die Übersicht zu den Zuschüssen und fragt an, ob der Zuschuss an das Peiner Frauenhaus neu sei, weil in der Spalte ‚Im Jahr 2017 ausgezahlt‘ kein Betrag stehe.

 

Fachdienstleiter (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) Sommer erläutert, dass das Frauenhaus seit seiner Gründung vom Landkreis Peine bezuschusst werde. Bis vor zwei Jahren habe der Fachdienst Soziales den gewährten Betrag vollständig ausgezahlt. Nun gebe es aber durch das Sozialgesetzbuch II (SGB II) die Möglichkeit, die Kosten für die Unterkunft und für die psychosoziale Betreuung zu übernehmen. Deshalb erfolge durch das Frauenhaus eine Spitzabrechnung mit dem Jobcenter, während Fachdienst Soziales dann nur noch die Differenz zwischen dem beschlossenen Zuschuss und der Auszahlungssumme des Jobcenters als Zuschuss gewähren muss. Auf diese Weise könne der Zuschuss deutlich abgesenkt werden, ohne dass das Frauenhaus mehr Arbeit habe. Das Frauenhaus sei mit dieser Vorgehensweise sehr zufrieden. Da erst Ende des Jahres 2017 der genaue Betrag feststehe, den das Jobcenter ausgezahlt habe werde, könne der Fachdienst Soziales auch erst dann seine Zuschusshöhe beziffern, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Angabe möglich ist.

 

KTA Fechner fragt nach, auf welche Höhe sich der Zuschuss belaufen werde.

 

FDL Sommer antwortet, dass sich der im Jahre 2017 an das Peiner Frauenhaus gezahlte Betrag auf die Gesamthöhe von 164.200 Euro belaufen werde, davon werden rund 130.000 Euro vom Jobcenter aus SGB II-Mitteln getragen.

 

KTA Fechner bezieht sich auf die Verlagerung der beiden Stellen aus dem Bereich des Referates für Migration und Teilhabe in das Jobcenter sowie den drei im Jobcenter neu geplanten Stellen und fragt an, ob damit insgesamt nur eine Stelle neu geschaffen werde.

 

FBL Dr. Buhmann erwidert, dass im Jobcenter drei neue Stellen geschaffen werden, weil man mit deutlich mehr Bedarfsgemeinschaften rechne. Die beiden Stellen aus dem Bereich des Referates für Migration und Teilhabe seien im Übergangsmanagement tätig und dieses werde zukünftig unter das Dach des Jobcenters genommen. Es handele sich also bei der Verlagerung der beiden Stellen um eine organisatorische Maßnahme, während die drei Stellen wegen der erwarteten Zunahme an Bedarfsgemeinschaften zusätzlich seien. Das Referat für Migration und Teilhabe werde damit aus Frau Öztürk und ihrer Verwaltungskraft bestehen.

 

KTA Fechner verweist auf den Antrag des Peiner Betreuungsvereins zur Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 25.000 Euro für die Einrichtung einer unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) und fragt an, warum statt des vollen Betrages nur 20.000 Euro gewährt werden sollen.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass der Peiner Betreuungsverein bislang im Bereich der Vormundschaften tätig gewesen sei und dies weiterhin machen wolle. Diese Arbeit werde vom Landkreis Peine bezuschusst, worüber im Jugendhilfeausschuss beraten werde. Mit der EUTB wolle der Träger eine neue Aufgabe übernehmen, und wie bei allen Trägern gehe man auch hier davon aus, dass der Träger einen Eigenanteil einbringen werde. Deshalb schlage man die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 20.000 Euro vor.

 

Bürgervertreterin (im Folgenden werden männliche und weibliche Bürgervertreter als BV bezeichnet) Schlaugat wünscht zu wissen, warum der Landkreis Peine die Aufgabe nicht selber mache.

 

FBL Dr. Buhmann erwidert, dass dies den Kommunen rechtlich untersagt sei.

 

KTA Fechner fragt nach, woher der Träger die fehlenden 5.000 Euro nehmen solle.

 

KTA Meyermann insistiert, dass man eine Organisation habe, die für den Landkreis tätig werde und der man vertraue. Sie spricht sich daher für die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 25.000 Euro aus. Des Weiteren fragt sie nach dem Personalschlüssel im Bereich der Asylbewerber/innen.

 

Herr Heinisch beziffert den Personalschlüssel auf 1:140.

 

KTA Meyermann wünscht zu erfahren, wie hoch die Erstattung der Bewerbungskosten im Bereich des Jobcenters sei.

 

FDL Scharf erklärt, dass derzeit eine Pauschale von 5 Euro gewährt werde, aber bei entsprechenden Nachweisen werde davon individuell nach oben abgewichen. Sie betont, dass im Zeitalter der Digitalisierung in vielen Bereichen fast ausschließlich digitale Bewerbungen vorgenommen werden und dadurch keine Kosten entstehen würden.

 

KTA Fechner kommt auf den Antrag des Peiner Betreuungsvereins zurück und stellt den Antrag, diesem im Jahre 2018 25.000 Euro für das EUTB zu gewähren.

 

KTA Samieske unterstützt diesen Antrag.

 

KTA Möhle fragt an, ob die Arbeit des Betreuungsvereins sichtbar werde. Da es eine neue Aufgabe sei, wolle er vermeiden, dass Gelder beantragt werden, die später nicht gebraucht werden.

 

FBL Dr. Buhmann führt aus, dass der Träger einen Kosten- und Finanzierungsplan vorgelegt habe. Nach Ablauf des Jahres 2018 werde eine Prüfung erfolgen und etwaige überzahlte Mittel zurückgefordert. Da der Peiner Betreuungsverein die EUTB eher nicht in seinen bisherigen Räumen und auch nicht mit dem bisherigen Personal durchführen könne, werde er also neue Räumlichkeiten und zusätzliches Personal benötigen, wobei die Räume barrierefrei sein sollten.

 

KTA Muthmann verweist auf eine Mitteilung des Lukaswerkes zum Thema Zuschuss für die Suchtberatung. Dieses Schreiben sei wohl nicht allen Kreistagsabgeordneten zugegangen, aber auch nicht der Beschlussvorlage beigefügt. Sie bittet hierfür um eine Erklärung.

 

Frau Breymann antwortet, dass der Beschlussvorlage nur neue Anträge beigefügt seien. Das Lukaswerk beantrage aber keinen neuen Zuschuss, weshalb man auf die Beifügung des Schreibens verzichtet habe. In der Übersicht sei die Suchtberatung jedoch aufgeführt.

 

FBL Dr. Buhmann ergänzt, dass es seitens der Träger nicht unüblich sei, höhere Zuschüsse zu beantragen und für den höheren Betrag in der Politik zu werben. Der Landkreis Peine orientiert sich in der Regel an der Steigerung der Personalkosten und gewähre daher 2 Prozent. Das Lukaswerk habe für die Suchtberatung zwar eine höhere Steigerung beantragt, aber man wolle von dieser Vorgehensweise keine Ausnahme machen.

 

BV Schlaugat wirft ein, dass die Zahl der Suchtkranken enorm zugenommen habe und weiter zunehme.

 

Die Vorsitzende, KTA Riedel-Kielhorn, ergänzt, dass die einzelnen Fälle zudem immer schwerer werden.

 

KTA Rauls vertritt die Position, dass die Träger das Geld bekommen sollten, wenn sie es tatsächlich benötigen.

 

KTA Fechner verweist auf seinen gestellten Antrag bezüglich der EUTB.

 

KTA Möhle äußert sein Verständnis für den Wunsch nach einer höheren Zuschussgewährung, aber man habe in der Fraktion der SPD eine Absprache getroffen, von der er ohne Zustimmung der Fraktion ungern abweichen wolle.

 

KTA Fechner entgegnet, dass hier der Fachausschuss berate und dieser eine entsprechende Weichenstellung einleiten müsse.

 

KTA Möhle erwidert, dass man heute über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen und im Kreisausschuss (KA) dann gegebenenfalls die Erhöhung beschließen könne.

 

KTA Fechner fragt an, warum man bis zur Sitzung des KA warten solle, wenn man schon jetzt als Fachausschuss beschließen könne.

 

Nach einem weiteren Austausch wird zwischen KTA Möhle und KTA Fechner dahingehend Einigkeit erzielt, dass der Beschlussvorschlag in seiner vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt werden solle und im KA über die Erhöhung für die Zuschüsse zur EUTB und zur Suchtberatung diskutiert werden solle. KTA Fechner zieht angesichts dieser Einigung seinen Antrag zur Erhöhung des Zuschusses an den Peiner Betreuungsverein wegen der EUTB zurück.

 

KTA Meyermann erklärt, dass sie sich enthalten werde, da sie noch Beratungsbedarf in ihrer Fraktion habe.

 

KTA Spittel fragt nach der Zahl der Aufstocker im Bereich des Jobcenters.

 

FDL Sommer beziffert diese auf 100. Die Zahl sei gegenüber früheren Zeiten stark rückläufig.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt die Vorsitzende, KTA Riedel-Kielhorn, die Vorlage-Nr. 167/2017 zur Abstimmung. Mit 10 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wird der Beschlussvorschlag angenommen.

 

 

 


Beschluss:

a) Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (ab Seite 37, Ziffern 3.1 bis 3.4 und 3.11) und dem Doppischen Produkthaushalt 2018 für die Fachbereichsleitung 3 und die Produkte der Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt (Seiten 214 bis 281 und 322 bis 337), zuzustimmen.

 

b) Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, aufgrund des Antrages des Peiner Betreuungsvereins e.V. auf einen Zuschuss in Höhe von 25.000 € zwecks Umsetzung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung einen Betrag in Höhe von 20.000 € einzuplanen.

 

c) Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, 20.000 € Personalkostenzuschuss einmalig in 2018 für den Stromsparcheck Kommunal des Caritasverbandes für den Landkreis Peine e.V. zu berücksichtigen.

 

d) Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, den beantragten Zuschuss der Wohnschule Peine in Höhe von 2.500 € abzulehnen, da laut Kosten- und Finanzierungsplan die Einnahmen die Ausgaben übersteigen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen 10  

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

Enthaltung/en: 1