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Auszug - Änderung der Naturschutzgebietsverordnung für die Schwarzwasserniederung (NSG BR 96)  

10. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine
TOP: Ö 14
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:05 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
2018/320 Änderung der Naturschutzgebietsverordnung für die Schwarzwasserniederung (NSG BR 96)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Fischer, Margitta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KTA Maurer-Lambertz merkt an, dass diese Beschlussvorlage deutlich zeige, wie schwer sich der Landkreis Peine mit dem Thema Naturschutz tue. Nachdem noch in der ersten Fassung das Aufbringen von Gülle, Gärresten und Kot aus der Geflügelhaltung nicht gestattet worden sei, sei, bis auf die Ausbringung von Kot aus der Geflügelhaltung auf Grünland, das Übriggenannte nun möglich. Dies entspreche nicht dem Verständnis von Naturschutz von Bündnis 90/Die Grünen. Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hätte dem Kreisausschuss daher einen Vorschlag unterbreitet, um einen Kompromiss zu finden. Da dieser im Kreisausschuss jedoch keine breite Unterstützung fand, werde die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nun zu ihrer radikalen Position zurückkehren.

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stelle daher den Antrag, die Ausbringung von Gülle, Gärresten, Kot und anderen Abfallprodukten untersagt werde. Dem vorliegenden Beschlussvorschlag könne daher nicht zugestimmt werden. Auch vor dem Hintergrund, dass die Leiterin des Fachdienstes Umwelt, Frau Schneider, zugebe, dass die Menge der ausgebrachten Stoffe überhaupt nicht kontrollierbar und im Landkreis Peine eine extrem hohe Menge an Nitraten in den Gewässern und im Grundwasser zu finden sei, sei die hier vorgeschlagene Regelung nicht akzeptabel.

 

KTA Weyberg erklärt, dass der Weg zu dieser Beschlussvorlage ein beispielhaftes Verfahren der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Betroffenen und Politik gewesen sei, um dieses schützenswerte Gebiet weiterhin zu erhalten. Es sei sehr zu begrüßen, im Landkreis Peine ein so großes zusammenhängendes Naturschutzgebiet zu haben, in dem Einklang zwischen der Bewirtschaftung der Flächen und dem Naturschutz herrsche.

KTA Weyberg führt zudem aus, dass die Düngeverordnung ganz klar regele, wie Ausbringungen zu erfolgen hätten. Es sei sicher nachvollziehbar, dass einem Boden Nährstoffe zugeführt werden müssten, wenn dieser Ertrag bringen solle.

 

KTA Esser-Mönning weist darauf hin, dass die Bewirtschaftung von Wiesen nach dem aktuellen Stand der Technik nur mit der Aufbringung von Dünger möglich sei. Daher könne dem radikalen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen nicht gefolgt werden. Die SPD-Kreistagsfraktion werde dem vorliegenden Beschlussvorschlag zustimmen. Aufgrund der bekannten Nitratproblematik werde jedoch Handlungsbedarf beim Naturschutz, insbesondere beim Schutzgut Wasser, gesehen. Der Landkreis Peine besitzt in der Schwarzwasserniederung bereits Flächen. Diese sollten entsprechend des Naturschutzgedankens mit möglichst wenig Düngeeinsatz bewirtschaftet werden. Darüber hinaus sollten vorhandene finanzielle Mittel dazu genutzt werden, um weitere Flächen in dem Gebiet aufzukaufen, um eine zusammenhängende Fläche zu erhalten.

 

Zunächst erfolgt die Abstimmung über den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dieser Antrag wird mit großer Mehrheit bei 5 Ja-Stimmen abgelehnt.

 


Beschluss:

Die vorgeschlagene Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schwarzwasserniederung“ wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich

 

Ja-Stimmen:

 

45

Nein-Stimmen:

 

5

Enthaltung/en:

 

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