Inhalt

Auszug - Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege  

15. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine
TOP: Ö 6
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:46 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
2019/455 Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Die "Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege zum 01.08.2019 wird gemäß der Anlage beschlossen, mit folgenden Änderungen:

 

§ 4 Laufende Geldleistung (§ 23 Abs. 2a SGB VIII)

(3) Die Kindertagespflegeperson erhält für jedes Kind die folgende laufende Geldleistung pro geleisteter und vom Landkreis Peine anerkannter Betreuungsstunde:

2,00 €r den Sachaufwand (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII)

3,00 €r die Anerkennung ihrer Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII)

3,50 € für die Anerkennung ihrer Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) erhalten Kindertagepflegepersonen mit dem Nachweis päd. Fachkraft (mind. 560 Std.)

Der Beitrag steigt jährlich jeweils zum 1. August entsprechend dem einschlägigen TVÖD.

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

44

Nein-Stimmen:

 

--

Enthaltung/en:

 

--