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Auszug - Erarbeitung einer Hebammenrichtlinie für den Landkreis Peine  

15. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine
TOP: Ö 7
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 26.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:46 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
2019/491 Erarbeitung einer Hebammenrichtlinie für den Landkreis Peine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FD35/Dez.3
Federführend:Fachdienst Gesundheitsamt Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Kreistagsvorsitzender Marotz erklärt, dass der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales einen geänderten Beschlussvorschlag empfehle. Dieser sei auch vom Kreisausschuss einstimmig empfohlen worden.

 

KTA Meyermann dankt der Verwaltung. Diese habe offenbar im Umgang mit AfD-Anträgen dazu gelernt. Man habe des Öfteren erlebt, dass die AfD ihre Anträge bei drohender negativer Beschlusslage zurückziehe. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen begrüße die Einrichtung einer Hebammenzentrale ausdrücklich. Man habe sich auch die Einrichtung eines Geburtshauses vorstellen können. Dies sei aber zurzeit nicht realisierbar. Die Hebammenzentrale sei ein Anfang, werde die geschlossene Gynäkologie im Klinikum Peine aber nicht zurückholen. Die dort behandelten 1400 bis 1500 Fälle müssten sich weiterhin nach Alternativen umsehen. Das sei keine gute Entwicklung für die Frauen im Landkreis. Das auf reine Wirtschaftlichkeit ausgerichtete Gesundheitssystem zeige immense Schwächen.

 

Die Hebammenzentrale werde neben der Begleitung und Beratung von Schwangeren auch Hebammen selbst unterstützen, ein Netzwerk bieten und bei der Akquise neuer Hebammen helfen. Damit werde die Versorgung an Hebammen nicht sofort verbessert, aber auch nicht schlechter. Man müsse die ansässigen Hebammen halten. KTA Meyermann berichtet, sie hoffe sehr darauf, dass auch die angedachten Notfallsprechstunden und das Schwangeren-Café eingerichtet werden können. Es bedürfe eines ganz verlässlichen Startschusses für die Zentrale und der personellen Ausstattung ohne Wenn und Aber und unabhängig von den Entwicklungen um das Klinikum selbst. Mit dieser Hebammenzentrale binde man Frauen an das Klinikum Peine. Man stehe in Konkurrenz zu anderen Landkreisen und Krankenhäusern, weshalb ihre Fraktion die angedachten Gelder für Existenzgründung und Weiterbildung begrüße. Diese Konkurrenzsituation sei zwar keine gute Entwicklung, aber spiele man dieses Spiel nicht mit, habe man das Nachsehen. Ihre Fraktion werde der Beschlussvorlage zustimmen.

 

KTA Westphal berichtet, ziehe man Anträge zurück, kehre bei seiner Fraktion die sogenannte Einsichtsfähigkeit ein. Man vertraue der Verwaltung. Erachte diese einen Antrag nicht als sinnvoll, könne man diesen nach einer Plausibilitätsprüfung auch zurückziehen. Die Idee zu dem Antrag bezüglich der Unterstützung von Hebammen sei im Frühjahr entstanden, als das Thema gerade aufgekommen sei. Man wolle die Förderung zur Neuanwerbung markant gestalten, die Ausbildung begleiten. Wichtige Punkte seien dabei die Bestandssicherung und die Weiterbildung. Hebammen seien Mangelware. Man freue sich über die breite Zustimmung in den Ausschüssen und begrüße ausdrücklich auch die finanzielle Aufstockung des Antrages. KTA Westphal dankt den Kollegen, die sich dafür die Mühe gemacht hätten.

 

KTA Samieske erklärt, der Hintergrund für diesen Antrag, nämlich der Hebammenmangel sei nicht erfreulich. Dieser Punkt sei vom Land und vom Bund sträflich vernachlässigt worden. Er wünsche sich grundlegende Veränderungen. Die angedachten 5000 Euro Existenzgründer-Unterstützung würden ihn nachdenklich machen. Es könne nicht sein, dass Landkreise und Krankenhäuser gegeneinander ausgespielt werden. Diese Gesundheitspolitik könne er nicht unterstützen und werde dem Antrag deshalb nicht zustimmen. Dies geschehe auch vor dem Hintergrund, dass sich KTA Samieske noch immer eine schnellstmögliche Lösung für die geschlossene Gynäkologie im Peiner Klinikum wünsche. Die Bürgerinitiative werde vor den Kopf gestoßen. Er wünsche sich ein Umdenken, um der zunehmenden Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.

 

KTA Hoffmann berichtet, die Überschrift des Antrages sei eigentlich falsch. An der endgültigen Fassung des Antrages seien irgendwie alle Fraktionen beteiligt gewesen. Die 5000 Euro Existenzgründer-Unterstützung und die 500 Euro  Weiterbildungspauschale habe die SPD eingebracht. Alle Fraktionen hätten die schwierige Situation der Hebammen erkannt. Es gebe einen Wettbewerb der Landkreise und Städte um Hebammen. Da müsse man ein Zeichen setzen. Dieser Beschluss sei ein erster Schritt, den man nach drei Jahren evaluieren müsse. Der vorliegende Beschluss sei das Ergebnis der gemeinsamen Ausarbeitung von Hebammen und Kreisverwaltung. KTA Hoffmann dankt der Verwaltung und besonders Herrn Dr. Buhmann dafür. Wenn man den Hebammen mit diesem Beschluss helfe und dafür sorge, dass sich mehr Hebammen im Landkreis Peine niederlassen, sei das alle Arbeit wert.

 

KTA Kramer erklärt, das Wort Hebammenrichtlinie höre sich für ihn sehr bürokratisch an, Hebammenzentrale klinge nach viel Personal. Für ihn sei es eine Förderung für die Akquise von Personal. Seine Fraktion habe die Vorlage intensiv beraten. Er hoffe, dass als Ergebnis dieses Beschlusses nicht nur Bürokratie, sondern eine wirkliche Verbesserung der Betreuungssituation der werdenden Mütter herauskomme. Die Erhöhung der Beträge sei ein Kompromiss. Ob dieser ausreiche, müsse nach drei Jahren evaluiert werden. In vielen anderen Bereichen wirke sich der Fachkräftemangel aus. Abwerbungen seien alltäglich. Dem dürfe man sich nicht verschließen.

 

Der Beschlussvorschlag wird, wie in der Sitzung des AGAS am 24.06.2019 beschlossen, wie folgt geändert:

 

Um der angespannten Versorgungslage mit Hebammen im Landkreis Peine entgegenzuwirken, werden folgende Maßnahmen beschlossen:

 

  1. Einrichtung einer Hebammenzentrale im Klinikum Peine, besetzt mit einer Hebamme (0,5 Stelle) und einer Verwaltungskraft (0,5 Stelle). Die Stellenbesetzung erfolgt im Vorgriff auf den Stellenplan 2020.
  2. Hebammen, die sich im Landkreis Peine freiberuflich niederlassen, erhalten einen Existenzgründungszuschuss von bis zu 5.000,00 €.
  3. Der Landkreis Peine unterstützt die berufliche Fortbildung freiberuflich tätiger Hebammen mit bis zu 500,00 € jährlich.
  4. Eine Evaluation findet nach drei Jahren statt.

 

 


 


Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich

 

Ja-Stimmen:

 

43

Nein-Stimmen:

 

1

Enthaltung/en:

 

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