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Auszug - Erarbeitung einer Hebammenrichtlinie für den Landkreis Peine  

15. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 24.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
2019/491 Erarbeitung einer Hebammenrichtlinie für den Landkreis Peine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FD35/Dez.3
Federführend:Fachdienst Gesundheitsamt Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

DL Dr. Buhmann verweist als Einführung auf die Diskussion in der letzten Sitzung. Zudem habe es zwischenzeitlich Gespräche mit den Hebammen gegeben, um deren Wünsche zu erkunden. Die Ergebnisse sowohl der Diskussion im Ausschuss als auch der Gespräche haben in die vorliegende Beschlussvorlage gemündet. Es sei unstrittig, dass es nicht nur im Landkreis Peine, sondern auch in Niedersachsen und wahrscheinlich in ganz Deutschland zu wenig Hebammen gebe. Daraus folge, dass man Anreize für eine Niederlassung im hiesigen Kreisgebiert schaffen müsse. Die geplante Einführung eines dualen Studiums für Hebammen lasse finanzielle Anreize interessant werden. Das Land Niedersachsen werde das Studium finanzieren, während die Krankenkassen den berufspraktischen Teil finanzieren werden. Damit sei der zentrale Punkt für den Landkreis Peine die Einrichtung einer Hebammenzentrale sowie eine weitere finanzielle Unterstützung. Er erläutert den Beschlussvorschlag zur Gewährung eines Existenzgründungszuschusses in Höhe von 2.000 Euro und die Förderung der beruflichen Fortbildung mit jährlich 200 Euro. Damit liege man über den Sätzen des Landkreises Gifhorn, die bislang unübertroffen seien. Ein weitergehendes Engagement des Landkreises Peine sei mit Blick auf finanzielle Risiken im Haushalt für das Jahr 2020 nicht sinnvoll, denn alleine die Diskussion um das Klinikum Peine berge große Risiken.

 

KTA Pifan lobt die Orientierung am Landkreis Gifhorn, allerdings halte sie die Werte für die Existenzgründungszuschüsse und beruflichen Fortbildungen für zu niedrig. Es sei im Interesse aller, dass die Hebammen gut ausgebildet seien, und das sei mit Kosten verbunden. Man müsse hier also auch vor dem Hintergrund des Konkurrenzkampfes bessere Anreize schaffen. Sie stellt den Antrag, den Existenzgründungszuschuss auf bis zu 5.000 Euro und den Zuschuss zur beruflichen Fortbildung auf bis zu 500 Euro jährlich zu erhöhen. Des Weiteren solle nach drei Jahren eine Evaluation erfolgen.

 

KTA Rubin fragt an, ob Hebammen haftpflichtversichert sein müssen und wer im Falle der Einrichtung einer Hebammenzentrale die Kosten übernehme.

 

DL Dr. Buhmann antwortet, dass Hebammen selbständig seien und deshalb versichert sein müssen. Mit der Einrichtung einer Hebammenzentrale werde man nicht die Kosten einer Haftpflichtversicherung übernehmen, weil in dieser Zentrale nur eine Beratung erfolge.

 

KTA Meyermann konstatiert, dass die Verwaltung dazugelernt habe. Die Förderrichtlinie sei bereits diskutiert worden. Bezüglich des Konkurrenzverhältnisses dürfe man nicht nur auf die anderen Kommunen achten, sondern müsse auch das Klinikum als solche sehen. Der Beschluss sollte als Vorgriff auf den Stellenplan für das Jahr 2020 gelten, da man anderenfalls Gefahr laufe, dass die beiden noch im Klinikum tätigen Hebammen gehen würden. Sofern die Ansiedlung der Hebammenzentrale beim Klinikum nicht klappen sollte, schlage sie eine Ansiedlung bei einem Wohlfahrtsverband vor. Des Weiteren fragt sie an, ob es eine Homepage geben werde, die über die Verwaltungsstelle laufe oder ob die Hebammen selbständig eine Seite betreiben müssten. Zudem möchte sie wissen, ob eine Vernetzung mit anderen Kooperationspartnern und deren Information, zum Beispiel Kinderärzten, angedacht sei.

 

DL Dr. Buhmann erklärt, dass man sich die von einer Hebamme im Klinikum genutzten Räume angesehen und sie übernommen habe. Daneben sei ein Raum für Beratungen sowie ein anderer Raum für die Verwaltungskraft vorhanden. Das Klinikum würde diese Räume zur Verfügung stellen, allerdings habe es noch keine Gespräche hinsichtlich der Raummiete gegeben. Zur  Homepage merkt er an, dass die Hebammen selbständig seien und deshalb eine eigene Homepage haben, aber man wolle eine Homepage für alle Hebammen, auf der auch eine Verbindung zu den anderen Angeboten enthalten sei.

 

KTA Samieske erklärt, dass er es schlimm finde, dass die Gynäkologie im Klinikum Peine geschlossen werde. Überhaupt sei es schlimm, wie es auf dem Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen zugehe. Hier müsse man unbedingt nachhaken. Mit der Diskussion der Hebammenrichtlinie werde die Entwicklung beim Klinikum hingenommen und das Klinikum aufgegeben. Eine solche Einrichtung gehöre jedoch in kommunale Hände, und dann sollten dort die Hebammen angesiedelt werden.

Bürgervertreterin (im Folgenden werden männliche und weibliche Bürgervertreter als BV bezeichnet) Schlaugat stellt KTA Samieske die Frage, welche Alternative es zur Hebammenrichtlinie gebe. Die Schließung der Gynäkologie sei inzwischen Fakt und damit müsse man sich abfinden und nach anderen Lösungen suchen. Des Weiteren erklärt sie, dass die Schließung  mit der geringen Anzahl an Geburten begründet werde und diese Argumentation auch für eine Hebammenstation gelten müsste. Sie wirft die Frage nach Überlegungen zu Kooperationen auf, beispielsweise mit dem Klinikum.

 

DL Dr. Buhmann erwidert, dass die Hebammen bisher fast überwiegend für die Zeit vor und nach der Geburt zuständig seien, weniger mit den Geburten an sich. Das resultiere aus der geringen Zahl an Hausgeburten. An dieser Gesamtsituation werde sich durch die Schließung der Geburtsstation im Klinikum nichts ändern. Bisher gebe es bereits eine gute Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Jugendamt im Bereich der Frühen Hilfen, und es sei klar, dass gute Arbeit eine gute Vernetzung erfordere.

 

KTA Rauls fragt nach möglichen Standorten für die Hebammenzentrale, da auch das Gesundheitsamt dafür in der früheren Diskussion genannt worden sei.

 

DL Dr. Buhmann antwortet, dass eine Ansiedlung im Klinikum für sinnvoller gehalten werde. Seitens des Fachdienstes Jugendamt werde es bezüglich des frühen Förderbedarfs eine fachliche Begleitung geben, während die Hebammen dem Fachdienst Gesundheitsamt einmal jährlich die Qualifikation nachzuweisen haben.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt die Vorsitzende, KTA Riedel-Kielhorn, die geänderte Beschlussfassung zur Abstimmung. Die Beschlussvorlage 2019/491 hat damit folgenden Text erhalten:

 

„Um der angespannten Versorgungslage mit Hebammen im Landkreis Peine entgegenzuwirken, werden folgende Maßnahmen beschlossen:

 

  1. Einrichtung einer Hebammenzentrale im Klinikum Peine, besetzt mit einer Hebamme (0,5 Stelle) und einer Verwaltungskraft (0,5 Stelle). Die Stellenbesetzung erfolgt im Vorgriff auf den Stellenplan 2020.
  2. Hebammen, die sich im Landkreis Peine freiberuflich niederlassen, erhalten einen Existenzgründungszuschuss von bis zu 5.000 Euro.
  3. Der Landkreis Peine unterstützt die berufliche Fortbildung freiberuflich tätiger Hebammen mit bis zu 500 Euro jährlich.
  4. Eine Evaluation findet nach drei Jahren statt.“

 

 


 

 

 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

11

 

Nein-Stimmen:

0

 

Enthaltung/en:

0