Inhalt

Auszug - Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates  

20. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 28.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:43 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
2020/727 Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FD 32
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

FDL Schröter verweist auf die Vorlage und ergänzt, dass die Änderung auf Grund der in den beiden letzten Ausschusssitzungen erfolgten Diskussionen überarbeitet worden sei. Die erhaltenen Anregungen seien in den nun vorliegenden neuen Entwurf eingearbeitet worden. Allerdings bittet er um eine Änderung in der Beschlussvorlage: Statt ‚…eines Behindertenbeirates im Landkreis Peine…‘ solle es heißen ‚…eines Behindertenbeirates des Landkreises Peine…‘.

 

KTA Pifan stört sich an der in § 3 Ziffer 3 verwendeten Formulierung ‚Der Beirat soll paritätisch mit Männern und Frauen…‘. Aus ihrer Sicht sei das Wort ‚soll‘ durch die Formulierung ‚muss‘ zu ersetzen, um die Frauenförderung auch hier umzusetzen. Sie beantragt die Vornahme der entsprechenden Änderung.

 

FDL Schröter weist darauf hin, dass die Formulierung ‚soll‘ im rechtlichen Gebrauch eine andere als in der umgangssprachlichen Verwendung sei. Das ‚Soll‘ sei im rechtlichen Zusammenhang sehr zwingend. Im Übrigen werde eine gleichmäßige Verteilung der Beiratssitze auf die Geschlechter bei elf Personen kompliziert. Zudem würde sich dann die Frage stellen, ob es eine entsprechende paritätische Regelung auch für die unterschiedlichen Behinderungen geben müsse.

 

KTA Spittel bestätigt die Aussage hinsichtlich der Bedeutung des Wortes ‚soll‘ in einem rechtlichen Rahmen.

 

KTA Cavalli erklärt, dass ihm die vorliegende Formulierung ausreiche. Aus seiner Sicht sei es viel schwerer, geeignete Personen für den Beirat zu finden.

 

Nach Ansicht von BV Schlaugat würde es sehr kompliziert werden, wenn man die unterschiedlichen Behinderungen berücksichtigen wolle.

 

KTA Meyermann greift die Sorge von KTA Cavalli auf und fragt an, wie es mit Interessenten aussehe.

 

KTA Pifan versteht die Argumentation, hält aber dagegen, dass man im 21. Jahrhundert lebe. Daher sei die paritätische Besetzung mit Männern und Frauen wichtig.

 

KTA Rauls bezeichnet den Änderungsantrag von KTA Pifan als Wortklauberei. Wichtig sei ihm, dass man die Satzung auf den Weg bringe, damit der Behindertenbeirat demnächst seine Arbeit aufnehmen könne. Deshalb solle man jetzt über die Satzung in der vorliegenden Fassung beschließen. Später könne man dann immer noch Änderungen vornehmen.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter hält dem entgegen, dass die Argumentation immer ähnlich sei. Die Formulierung ‚soll‘ heiße nicht ‚muss‘, aber genau das sei wichtig. Die Praktikabilität könne zu diesem Zeitpunkt niemand einschätzen.

 

FDL Schröter und KTA Spittel widersprechen Frau Tödter bezüglich der Bedeutung des Wortes ‚Soll‘ im rechtlichen Zusammenhang.

 

FDL Schröter fügt ergänzend hinzu, dass die Mitglieder gemäß § 3 Ziffer 4 des vorliegenden Satzungsentwurfes vom Kreistag berufen werden. Damit würde die Besetzung des Behindertenbeirates und damit letztlich auch die Verteilung nach Geschlecht bei der Politik liegen.

 

KTA Samieske hält die Formulierung ‚soll‘ für angebracht. Er wirft die Frage auf, ob in dem Beirat nur behinderte oder auch gesunde Menschen seien.

 

Die Vorsitzende, KTA Riedel-Kielhorn, verweist bezüglich der Voraussetzungen auf § 3 Ziffer 2 des vorliegenden Satzungsentwurfs.

 

Auf Grund eines Missverständnisses von BV Schlaugat folgt eine kurze Diskussion hinsichtlich der Amtszeit des ersten Behindertenbeirates. Diese Diskussion endet nach näherer Betrachtung des hierzu maßgeblichen § 4 Ziffer 1 Satz 2 im vorliegenden Satzungsentwurf.

 

KTA Pifan erklärt, dass man sich im Jahre 2020 befinde und die große Chance habe, eine neue Satzung geschlechtergerecht anzulegen. Sie bekräftigt, auf ihrem Antrag zu bestehen.

 

KTA Möhle wirft ein, dass dann der Tagesordnungspunkt zurück in die Fraktion verwiesen werden müsse.

 

Die Voritzende, KTA Riedel-Kielhorn, hält dem entgegen, dass man bereits in der dritten Sitzung hintereinander über die Satzung berate und endlich zu einem Ergebnis kommen müsse.

 

Da dennoch unter den Mitgliedern der Fraktion der SPD offensichtlich Gesprächsbedarf besteht, unterbricht die Vorsitzende, KTA Riedel-Kielhorn, die Sitzung um 18:30 Uhr. Um 18:35 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, stellt die Vorsitzende, KTA Riedel-Kielhorn, den Antrag von KTA Pifan zur Änderung der Formulierung ‚Der Beirat soll paritätisch…‘ in ‚Der Beirat ist paritätisch…‘ zur Abstimmung. Mit 6 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wird der Antrag angenommen.

 

 

 

 

 

 

 

Anschließend stellt die Vorsitzende, KTA Riedel-Kielhorn, den Antrag von FDL Schröter über die Änderung des Beschlussvorschlags von ‚Die Satzung … eines Behindertenbeirates im Landkreis Peine…‘ in ‚Die Satzung … eines Behindertenbeirates des Landkreises Peine…‘ zur Abstimmung. Mit 11 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wird diese Änderung angenommen.

 

Im Anschluss stellt die Vorsitzende, KTA Riedel-Kielhorn, den Beschluss gemäß der Vorlage inklusive der beiden beschlossenen Änderungen zur Abstimmung. Mit 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen wird zugestimmt.

 


Beschluss:

Die Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates im Landkreis Peine wird in der Fassung des Entwurfs vom 10. September 2020 (Anlage zu dieser Vorlage) beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich

 

 

Ja-Stimmen:

6

 

 

Nein-Stimmen:

2

 

 

Enthaltung/en:

3