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Auszug - Beschluss gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG zur Abweichung beim Zählverfahren bei der Benennung der Bürgervertreter/innen  

1. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine - konstituierende Sitzung
TOP: Ö 23
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 03.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Forum Peine
Ort: Anna-Margret-Janovicz-Platz 1, 31224 Peine
2021/967 Beschluss gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG zur Abweichung beim Zählverfahren bei der Benennung der Bürgervertreter/innen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Kreistagsvorsitzender Marotz erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Von dem gesetzlichen Weg der Findung von Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter könne mit einem einstimmigen Beschluss abgewichen werden.

 

KTA Christian Meyer erklärt, dass er zustimmen werde, sofern die zusätzlichen Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter nicht von den Fraktionen, sondern in einem anderen Verfahren bestimmt würden.

 

Kreistagsvorsitzender Marotz weist darauf hin, dass gesetzlich geregelt sei, dass die Entscheidung über die Bestimmung der Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter der Kreistag fasse. Natürlich könne jede Antragberechtigte/jeder Antragsberechtigter jedoch eine Bürgervertreterin/einen Bürgervertreter benennen. Vorschlagsberechtigt seien jedoch die Fraktionen und Gruppen dieses Kreistages.

 

Es folgt eine rege Diskussion der Kreistagsabgeordneten zum Thema.

 

KTA Belte stellt fest, dass nun die Möglichkeit bestünde, eine Änderung im Verfahren zu bewirken. Hiervon würden auch die kleineren Fraktionen profitieren. Er bittet daher alle anwesenden Kreistagsabgeordneten, dem vorliegenden Beschlussvorschlag einstimmig zuzustimmen.

 

Kreistagsvorsitzender Marotz ergänzt, dass dies nur für Fraktionen, jedoch nicht für Einzelmandatare gelte.

 

KTA Weigand weist darauf hin, dass eine Bürgervertreterin/ein Bürgervertreter Rederecht, aber kein Stimmrecht in den Fachausschüssen hätte. Bei der Auswahl würden Personen mit einem entsprechenden fachlichen Background zur Begleitung der Arbeit in den Fachdiensten gesucht. Sie bitte daher, dem vorliegenden Beschlussvorschlag einstimmig zuzustimmen.

 

KTA Christian Meyer teilt mit, dass seine ursprünglichen Bedenken aufgrund der Ausführungen von KTA Belte nun ausgeräumt worden seien.

 

KTA Ilse Schulz bittet die Fraktionen, nur Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter zu benennen, die dann auch wirklich regelmäßig an den Sitzungen der Fachausschüsse teilnehmen könnten. Dies sei in der Vergangenheit oftmals nicht der Fall gewesen.


Beschluss:

r die Ausschüsse

  • Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz
  • Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
  • Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
  • Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales

wird von jeder im Kreistag vertretenen Fraktion ein/e Bürgervertreter/in benannt.

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

48

Nein-Stimmen:

 

-

Enthaltung/en:

 

-

 

 

KTA Könnecker verlässt die Sitzung um 18:40 Uhr.