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Auszug - Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Schottergärten im Landkreis Peine  

2. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.04.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:41 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenz- und Schulungszentrum Landkreis Peine
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
Zusatz: Es wird gebeten, bis zum Einnehmen des Sitzplatzes eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen.
2022/059 Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Schottergärten im Landkreis Peine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Bauordnung, Raumordnung Bearbeiter/-in: Brandt, Silke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr KTA Raabe erteilt der Verwaltung das Wort zu der Vorlage.

 

Herr KRB Mews gibt einen weiten Überblick über die Thematik der versiegelten Flächen. Diese Thematik beschäftigt in den letzten Jahren zunehmend viele Gemeinden, Städte und Landkreise.

 

Bei der Entwicklung eines Baugebietes mit allen dazugehörigen positiven Aspekten, entstehen aber auch immer mehr versiegelte Flächen, die sogenannten Schottergärten.

 

Die Zuständigkeit liegt bei der Bauaufsichtsbehörde. Der Wunsch der Gemeinden und der Politik ist der Dialog mit den Bürgern. Gerade auch um rechtmäßige Zustände zu erreichen.

 

Herr KRB Mews gibt zu bedenken, dass der Landkreis meist erst dazu kommt, wenn Strukturen schon entstanden sind. Es ist schwierig im Nachgang bei unberechtigten Bauten den Rückbau durchzusetzen. Besser wäre es durch Informationen und Kooperation mit den Gemeinden im Vorfeld aktiv werden zu können.

 

Herr KRB Mews berichtet, dass die Thematik in den letzten Jahren dadurch schon sehr vielschichtig verlaufen ist. Jetzt ist man an dem Punkt, dass die Politik signalisieren sollte, wie man mit den ordnungsrechtlichen Maßnahmen umgehen soll.

 

Herr KRB Mews leitet damit an die Fachdienstleitung der Bauaufsicht weiter, wie der Vorschlag aus Bauordnungsrechtlicher Sicht aussehen kann.

 

Frau Hahn erläutert, dass die Bauordnung ein Konzept mit einen Prioritäten- und Kriterienkatalog festlegen muss, im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes, um einheitlich vorgehen zu können. Als Beispiel erläutert sie das Vorgehen bei verschiedenen Gebieten, mit und ohne Bebauungsplan. Ohne festgelegte Kriterien können sich die baurechtlichen Verfahren in die Länge ziehen.

 

Herr KTA Grobe kommentiert, dass es nicht nur um die Schottergärten geht, sondern auch um die Landstreifen am Rand des B-Planes geht, die auch rechtswidrig bebaut werden.

 

Herr KRB Mews bestätigt dies in Teilen. Er erläutert detailliert die Vielschichtigkeit bei den B-plänen und wie solche Bebauung entstehen. Er geht weiterhin auf die einzusetzenden baurechtlichen Maßnahmen ein.

 

 

Frau KTA Waldeck begrüßt, dass jetzt ein Konzept zum Umgang mit den Schottergärten entwickelt wird. Sie möchte wissen in welchen Zeitraum das Konzept zur Verfügung stehen kann.

 

Herr KRB Mews erläutert das ein Eingreifkonzept entwickelt wird. Er legt dar, dass z.B. in Hannover eine eigene Abteilung damit beschäftigt ist. Der Landkreis Peine als vergleichbar kleine Behörde tätigt dieses Feld neben den originären Aufgaben. Die Unterstützung durch die Politik wird benötigt. Es werden weitere Ressourcen benötigt.

 

Frau KTA Muthmann fragt, ob für die Kampagne gegen die Schottergärten schon Eckpunkte festgelegt wurden.

 

Frau Hahn geht detailliert auf die schon gestarteten und durchgeführten Maßnahmen der vergangenen 3,5 Jahre ein.

 

Herr KRB Mews bestätigt, dass diese Maßnahmen auch weitergeführt werden. Die Qualität der Bauanträge muss passen. In der Kampagne muss demnach nicht nur der Bürger wahrgenommen werden, sondern auch die beteiligten Fachleute mit in die Verantwortung genommen werden.

 

Frau KTA Wilke greift nochmal die Frage von Frau KTA Waldeck auf und möchte wissen wie der Zeitplan für das Konzept aussieht.

 

Herr KRB Mews erläutert, dass er zunächst keinen definierten Zeitplan nennen kann. Ein Grund dafür ist, dass vorab der Umfang der zu erwarteten Fälle ermittelt werden muss. Das gewünschte Ziel ist auf jeden Fall bis zum Ende des Jahres ein Grobkonzept entwickelt zu haben.

 

Herr KTA Belte äert sich darüber, dass man es nicht ausschließlich dem Landkreis anlasten kann, dass es zu wenig Informationen gibt. Die Gemeinden sollten ihrerseits aktiv alle Bürger, welche bauen wollen, informieren und auch die Bürger die schon gebaut haben. Auch Politiker Ihrerseits müssen informieren.

 

Frau KTA Wilke sagt, dass die Gemeinden und Politiker schon viel tun, um zu informieren und zu unterstützen. Leider sind jedoch den Gemeinden die Hände gebunden durch die NBauO und die Gesetzgebung.

 

Ureigene Aufgabe des Landkreises Peine ist die Überwachung der Einhaltung der NBauO, sodass die Konzepterstellung ein erster richtiger Schritt ist.

 

Herr KTA Raabe bittet um Abstimmung der Beschlussvorlage.

 

Die Vorlage wird Einstimmig ohne Enthaltungen angenommen.


Beschluss:

Die Verwaltung erstellt ein ordnungsbehördliches Konzept zum Umgang mit Schottergärten im Landkreis Peine.


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

11

 

Nein-Stimmen:

 

 

Enthaltung/en:

0