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Auszug - Ausrichtung der unteren Denkmalschutzbehörde   

5. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 09.03.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
2023/017 Ausrichtung der unteren Denkmalschutzbehörde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Bauordnung, Raumordnung Bearbeiter/-in: Brandt, Silke
 
Wortprotokoll

Herr KRB Mews gibt eine Einleitung in den TOP. Er berichtet, dass eine Kollegin aus dem Bereich in den Ruhestand gehen wird. Er verweist auf die Informationsvorlage.

 

Frau Hahn gibt den Inhalt der Informationsvorlage wieder. Sie betont, dass die untere Denkmalschutzbehörde eine kleine Behörde ist, die aus nur einer Person besteht und es lediglich eine Denkmalschutzbehörde im Landkreis Peine gibt, jedoch viele Denkmale. Hier erfolgt zum 01.09.2023 ein Personalwechsel. Dieser wird auch als Chance genutzt, die Ausrichtung zu optimieren.

 

Frau KTA Waldeckchte wissen, ob sich bei dem Schutz der Bäume um Denkmalschutz handelt, was Frau Hahn verneint, da es sich nicht um ein landschaftliches Gesamtbild oder Naturdenkmal handelt.

 

Herr KTA Könnecker fragt, ob der Einbau von Wohnraumfenstern im Dachbereich von denkmalgeschützten Gebäuden im Gespräch ist, wenn der Einbau von Photovoltaikanlagen unkritisch ist.

 

Frau Hahn informiert darüber, dass es sich bei PV-Anlagen um Maßnahmen des Klimaschutzes handelt.

 

Herr KRB Mews ergänzt, dass es sich bei solchen Fragestellungen um zu detaillierte Fragen handelt, die immer im Einzelfall betrachtet werden müssen.

 

Herr KTA Könnecker erfragt die Bedeutung von „Denkmalschutz innen wie außen" am Beispiel einer Tür. Es ist unklar, ob man als Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes andere Personen hereinlassen muss.

 

Frau Hahn berichtet, dass man als Eigentümer niemanden in dem Zusammenhang in sein Gebäude lassen muss. Auch gibt es verschiedene Denkmale und damit verbundene Kriterien, die vom Landesamt für Denkmalpflege vorgegeben werden. Es gibt diverse andere Möglichkeiten für die Verwaltung, wie z. B. Fotos, Gutachter etc.

 

Herr GM Meyer fragt nach der Bedeutung von kulturlandschaftsprägenden Gebäuden und Kriterien für Denkmalschutz

 

Frau Hahn gibt an, dass dies nicht das Fachgebiet von Fachdienst 26 ist.

 

Herr KRB Mews verweist hierzu an das Landesamt für Denkmalpflege. Außerdem unterstreicht er die Komplexität und sensibilisiert im Umgang mit dem Thema Denkmalschutz. Auch zeigt er die Gegenüberstellung der Erwartungshaltung aus der Bauherrenschaft sowie die Schwierigkeit, das Thema den Bürgern innerhalb eines Termins zu vermitteln, auf