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Auszug - Wiederaufbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Peine  

7. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 18.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenz- und Schulungszentrum Landkreis Peine
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
2023/092 Wiederaufbau der Sireneninfrastruktur im Landkreis Peine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin  Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit
 
Wortprotokoll

Fachdienstleiter Ordnungswesen Herr Hornemann berichtet, dass die Sirenenstandorte der Gemeinden Lengede, Vechelde und Ilsede priorisiert werden und der Wiederaufbau kreisweit im Jahr 2026 hoffentlich abgeschlossen sein wird. EKRin Conrady ergänzt, dass die Mehrkosten durch den Kreisausschuss genehmigt worden sind.

KTA Pifan merkt an, dass bei dem in der Vorwoche stattgefundenen Warntag BIWAPP nicht angeschlagen hat und erfragt, ob der Landkreis sich dahingehend hätte beteiligen müssen.

Herr Hornemann äert, dass die Problematik bekannt ist, man jedoch an der App festhält. BIWAPP ist spezieller, sodass hierüber auch die Möglichkeit geboten ist, z. B. über Schulausfall zu informieren. Weitere Informationen wird er in der nächsten Sitzung geben.

KTA Schmidt erkundigt sich, ob für die 34 Anlagen auf privaten Grundstücken Gelder fließen und nach welchen Kriterien die Gemeinden priorisiert worden sind.

Die Kriterien für die Priorisierung ergeben sich laut FDL Hornemann durch Gefährdungsanalysen. Die einzelnen Kriterien sowie die Informationen zu den privaten Grundstücken werden nachgeliefert:

 

Folgende Informationen werden nachgeliefert:

1. Mit allen Privatpersonen und Firmen wird ein Vertrag darüber geschlossen, dass die Fläche (z. B. das Dach oder eine Grünfläche für eine Mastanlage) genutzt werden darf.

Auf Grundlage des Vertrages zahlt der Landkreis Peine pro privatem Standort eine Stromkostenpauschale i. H. von 80,00 € pro Jahr. Aktuell wird mit 34 privaten Standorten gerechnet.

2. Die vom Land Niedersachsen festgelegten Kriterien sind folgende:

 

-          Hochwasserrisiko ZÜRS Zone 4

-          Sturmflutgefährdeter Bereich

-          Seveso III Betrieb für den ein externer Notfallplan nach §§ 10 a oder 10 b NKatSG erforderlich ist.

-          ODER mehr als fünf Seveso III Betriebe

-          Im 20km-Radius einer kerntechnischen Anlage im Sinne des NKatSG

 

Anhand eines Punktesystems wurden die Förderstandorte vom Land Niedersachsen festgelegt.

 

Aufgrund der Nähe der Gemeinden Lengede und Vechelde zum Schacht Konrad haben die Sirenenstandorte in den Gemeinden eine erhöhte Punktzahl bekommen und werden somit gefördert. Um die Fördermittel entsprechend abrufen zu können, sind die Baumaßnahmen in den Gemeinden zuerst durchzuführen.