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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Kindertagesstättenbedarfsplanung  

Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 03.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Schulungszentrum der FTZ
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
 
Wortprotokoll

Frau Peukert, Herr Gebers und Frau Jahns aus dem Fachdienst 34 des Landkreises Peine stellen anhand einer Präsentation die Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Berichtsjahr 2024 vor. Als Schwerpunktthema wird die inklusive Versorgung im frühkindlichen Bildungsbereich benannt. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

 

Herr Gebers zeigt den Ablauf der Präsentation auf. Im Anschluss stellt Frau Jahns auf Grundlage der von den Gemeinden gemeldeten Daten den Stand zum Stichtag 01.10.2024 vor. Zu den durch die Gemeinden gemeldeten Daten werden die Daten der Tagespflege hinzugefügt.

Im Kern können daraus folgende Schlussfolgerungen gezogen werden:

- Es besteht eine heterogene Versorgungssituation mit bestehenden „Über- und Unterangeboten“ in den Gebietseinheiten, sodass die Gesamtdarstellung ein falsches Ergebnis suggeriert.

- Die Planungen der öffentlichen Träger entsprechen den situativen Ansprüchen. Es wird empfohlen, dass zukünftig eine Bedarfsquote installiert wird, die nicht (wie bisher) auf einer Hochrechnung basiert, sondern auf einer politischen Entscheidung fundiert, welche sich in einer evidenzbasierten (Befragung der Zielgruppe) Zielquote äert.

- Zur übergeordneten Sicherstellung des Rechtsanspruchs sollte bei den unterschiedlichen Angebots- und Nachfragesituationen in den Gebietseinheiten ein transparentes Vergabeverfahren erarbeitet werden, um für eine gelingende frühkindliche Bildung ein gebietsübergreifendes Platzangebot zur Verfügung zu stellen.

- Die perspektivische, demografische Entwicklung und die weiteren Maßnahmen zum Ausbau des Platzangebotes bedingen, dass die Bedarfe perspektivisch positiv gedeckt werden, dennoch partizipieren die Bevölkerungsteile hierbei unterschiedlich.

- Bei der Bedarfsplanung im inklusiven Bereiche muss in den nächsten Jahren eine gute Datenlage in Monitoring und Planung erfolgen, da sie derzeit aufgrund unterschiedlicher Systeme noch herausfordernd ist. (Entwicklung von I-Platzbelegung / Angebote und Nachfrage im Bereich der Frühförderung, differenzierte Abfrage der KiTa-Daten)

- Das vermutete Defizit lässt auf ein tatsächliches Defizit schließen, da die Bereitstellung von Plätzen für Kinder mit Beeinträchtigungen die Bereitstellung zusätzlicher (derzeit auch knapper Ressourcen) erfordert.

- Die Gestaltung eines inklusiven SGB VIII bedingt, dass die Planung und Bereitstellung von Angeboten und Maßnahmen zu den Kernaufgaben der Jugendhilfe wird. Es müssen Strategien entwickelt werden, die sich mit bedarfsgerechten Angeboten befassen und auseinandersetzen. Insbesondere im frühkindlichen Bildungsbereich werden hierfür entsprechende Investitionen erforderlich.

 

Frau Horrmann-Brandt erfragt, ob der Bedarf nicht aus der Einwohnerzahl in der entsprechenden Altersgruppe und den angemeldeten Kindern berechnet werden könne. Diese Zahlen liegen vor, jedoch geben diese keine Information über den Bedarf, da nicht alle Familien ihre Kinder in einer Einrichtung oder durch eine Tagespflegeperson betreuen lassen wollen. Herr Hebisch hinterfragt, ob in der Gemeinde Ilsede nur 50 % der Anmeldungen einen Platz erhalten. Frau Jahns erklärt, dass zum Zeitpunkt der Erhebung in der Gemeinde noch nicht mit einem elektronischen Anmeldesystem gearbeitet wurde. Die Anmeldung eines Kindes für mehrere Einrichtungen kann daher in der Auswertung zu Dopplungen und Fehlwerten geführt haben. Frau KTA Weigand ergänzt, dass in der Gemeinde Ilsede die Situation bekannt ist und es bereits viele Bestrebungen gibt, die Platzsituation auszubauen.

 

Herr Steckel erfragt, ob in der Präsentation keine Zahlen genannt werden, wie viele Kinder nicht angemeldet wurden. Frau Jahns bestätigt, dass diese Zahl nicht erhoben wurde, da es keine Pflicht gibt, ein Kind für eine Betreuung anzumelden.

 

Im nächsten Schritt stellt Herr Gebers den prognostizierten Ausblick zur Bevölkerungsentwicklung und die Bedarfsprognose in den Bereichen 0 3 und 3 6,5 Jahren vor. Insgesamt ist eine Entspannung bezüglich der Versorgungssituation zu erwarten. Dennoch wird darauf aufmerksam gemacht, dass es in einzelnen Gebietseinheiten des Landkreises noch zu Wartelisten kommen wird und in anderen Gebietseinheiten Freiplätze verzeichnet werden. Es wird dabei angeregt, hier die Verfahren von gebietsübergreifender Platzversorgungen anzupassen. Die Gesamtplanungen der Stadt und Gemeinden entsprechen der aufgezeigten Situation. Die Entwicklungen befinden sich auf einem guten Weg. Aufgrund äerer Umständen wird es ggf. schwierig, die zeitlichen Planungen entsprechend einzuhalten.

Frau Peukert übernimmt mit dem Schwerpunktthema der Inklusion im frühkindlichen Bildungsbereich. Die rechtliche und fachliche Verortung behinderter Kinder wird dargestellt sowie auch Informationen über die Frühförderung im Landkreis Peine. Frau KTA Weigand geht auf die Problematik ein, dass wenn Betroffene einen Integrationsplatz (I-Platz) erhalten, dieser oft nur die Kernbetreuungszeit abdeckt. Sie berichtet, dass Eltern die Betreuungszeiten in der Kernbetreuungszeit nicht ausreichen, um eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen.

 

Herr KTA Falk erwähnt, dass die Vorlage 2025/080 im Kreistagsinformationssystem nicht abrufbar ist. Er merkt an, dass die Vorlagen vor der Sitzung zur Verfügung gestellt werden sollten.

 

Herr Gebers stellt anhand einer Übersicht die Versorgung von Menschen mit Einschränkungen im Bereich 0 7 Jahren vor. Er zeigt den gemeldeten IST-Stand auf und äert Einschätzungen und Vermutung zur Planung. Aufgrund der Datenlage erweist sich das Monitoring und die Planung als herausfordernd. Für die kommende Abfrage sollen Anpassungen erfolgen.

 

Zum Abschluss gibt Frau Peukert einen Ausblick, welche Maßnahmen aus pädagogischer Sicht erfolgen sollten und bedankt sich für die Aufmerksamkeit.

 

Auf die Nachfrage von Frau Horrmann-Brandt, ob die in der Präsentation genannten Zahlen dem Protokoll beigefügt werden können, bestätigt Herr Zilling, dass die entsprechende Tabelle als Anlage angehängt wird.

 

Frau Beier erkundigt sich, wie ein Betreuungsplatz als ortsnah definiert wird. Frau Peukert antwortet, dass es sich hier um einen Zeitumfang von 30 Minuten handelt. Diese Angabe kann nach gerichtlicher Zumutbarkeit allerdings unterschiedlich definiert werden. Frau Denecke merkt an, dass aus ihrer Sicht eine Fahrtzeit von 30 Minuten weder mit dem Auto noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zufriedenstellend ist und die Definition von wohnortsnah nicht 30 Minuten sein sollte. Herr Zilling ergänzt hierzu, dass es aus pädagogischer Sicht ideal wäre, die Kinder im jeweiligen Wohnort unterzubringen. Um aber jedem Kind einen Platz anbieten zu können, wäre es wünschenswert, gemeindeübergreifend Freiplätze nutzen zu können. Die lebensweltorientierte Unterbringung ist dann die weiterführende Optimierung.

 

Frau Plett benennt die Problematik, dass heilpädagogische Fachkräfte ausgebildet werden müssen und diese Kräfte derzeit fehlen. Zusätzlich müssen Ausfallzeiten abgedeckt werden. Es wird ein Ansatz benötigt, wie neue Fachkräfte hier im Landkreis ausgebildet werden können. Sie benennt beispielhaft, dass mit einem Verband, ggf. mit dem Zusammenschluss mit anderen Landkreisen, solche Möglichkeiten geschaffen werden könnten.

 

Frau Denecke merkt an, dass es den § 16 DVO-NKiTaG bereits seit vielen Jahren gibt und der § 45 SGB VIII diesen nicht aufhebt. Sie erfragt, warum es noch kein regionales Inklusionskonzept gibt. Frau Prof. Dr. Friedrich erläutert, dass seit vielen Jahren diskutiert werde, warum behinderte Kinder einem anderen Rechtskreis zugeordnet werden, als Kinder ohne Behinderung. 

Die Bundesregierung hat 2024 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) beschlossen. Weitere landkreisspezifische Bedarfe sind in der Inklusionskonferenz des Landkreises Peine im Mai 2025 formuliert worden. Das Thema Inklusion bekommt im Landkreis Peine zunehmend große Aufmerksamkeit und wird in Maßnahmeplänen konkretisiert.

 

Herr Hebisch äert, dass der Jugendhilfeausschuss seit vielen Jahren diese Zahlen betrachtet und im Groben jedes Jahr benennt. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu seien zwar vorhanden, aber in der Realität werden sie nicht umgesetzt, was besser werden sse. Er fragt, was die Mitglieder des Ausschusses mit diesen Informationen machen. Frau KTA Weigand antwortet, dass die Informationen in die anderen Ausschüsse getragen werden und daran gearbeitet wird. Sie erläutert, dass die vorhandenen Aufgaben durch die Politik getragen werden und es dann entschieden und begleitet werden muss. Herr KTA Meyer berichtet, dass auch wenn die Aufgaben bekannt sind, es Zeit benötigt, diese umzusetzen. Unterschiedliche Vorgaben und Regelungen müssen abgearbeitet werden. Herr KTA Falk ergänzt, dass auch die finanzielle Situation in den Kommunen eine Rolle spiele. Es fehlen finanzielle Mittel, ohne die ein Bau nicht umzusetzen sei.

 

Herr Steckel betont, dass trotz aller Bemühungen die Kinder leer ausgehen, obwohl ein Rechtsanspruch besteht. Er ergänzt, dass Kinder aufgrund fehlender Platzangebote Schwierigkeiten in der Vorbereitung auf die Schule bekommen können. Herr Zilling äert aus diesem Grund den Wunsch dieses Thema interkommunal zu betrachten. Er merkt an, dass eine Zusammenarbeit aller Gemeinden mit dem Landkreis im Interesse der Kinder erfolgen sollte.