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Auszug - Umstellung der Unterhaltsreinigung von Eigen- auf Fremdreinigung  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 12
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:20 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
2013/113 Umstellung der Unterhaltsreinigung von Eigen- auf Fremdreinigung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Immobilienwirtschaftsbetrieb Bearbeiter/-in: Becker, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Der Kreistag beschließt mit großer Mehrheit bei einer Gegenstimme:

 

Die Umstellung der Unterhaltsreinigung von Eigen- auf Fremdreinigung wird fortgesetzt, sofern die Umstellung sozialverträglich erfolgt und die Fremdreinigung kostengünstiger ist.

 

In die Ausschreibung für die Vergabe der Unterhaltsreinigung sind die Reglementierungen als Voraussetzungen für die Vergabe an den/die Auftragnehmer aufzunehmen, die in der KT/KT-Vorlage auf Seite 3 und im 1. Abschnitt auf Seite 4 einzeln aufgeführt sind. Eine Qualitätskontrolle ist in der Ausschreibung festzuschreiben.

 

Die Verwaltung wird gebeten und aufgefordert, ein geeignetes Instrument vorzulegen, mit dem nach der Vergabe der Reinigungsleistungen eine effektive Kontrolle zur Einhaltung der Vergabe-Voraussetzungen und Reglementierungen ermöglicht wird. Über die Ergebnisse dieser Kontrollen ist im Kreisausschuss mindestens einmal jährlich zu berichten.

 

Nach Zustimmung zu der ergänzten Beschlussvorlage durch den Kreistag in seiner Sitzung am 02.07.2014 findet der Beschluss auch uneingeschränkte Anwendung auf die Reinigungs-Objekte, bei denen Fremdreinigung stattfindet.

 


 

Die Umstellung der Unterhaltsreinigung von Eigen- auf Fremdreinigung wird fortgesetzt, sofern die Umstellung sozialverträglich erfolgt und die Fremdreinigung kostengünstiger ist.

 

In die Ausschreibung für die Vergabe der Unterhaltsreinigung sind die Reglementierungen als Voraussetzungen für die Vergabe an den/die Auftragnehmer aufzunehmen, die in der KT/KT-Vorlage auf Seite 3 und im 1. Abschnitt auf Seite 4 einzeln aufgeführt sind. Eine Qualitätskontrolle ist in der Ausschreibung festzuschreiben.

 

Die Verwaltung wird gebeten und aufgefordert, ein geeignetes Instrument vorzulegen, mit dem nach der Vergabe der Reinigungsleistungen eine effektive Kontrolle zur Einhaltung der Vergabe-Voraussetzungen und Reglementierungen ermöglicht wird. Über die Ergebnisse dieser Kontrollen ist im Kreisausschuss mindestens einmal jährlich zu berichten.

 

Nach Zustimmung zu der ergänzten Beschlussvorlage durch den Kreistag in seiner Sitzung am 02.07.2014 findet der Beschluss auch uneingeschränkte Anwendung auf die Reinigungs-Objekte, bei denen Fremdreinigung stattfindet.