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Auszug - Gründung einer gemeinnützigen Klimaschutzagentur im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hildesheim  

Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kl. Sitzungssaal
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2015/010 Gründung einer gemeinnützigen Klimaschutzagentur im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hildesheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Immobilienwirtschaftsbetrieb Bearbeiter/-in: Becker, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Gemba erläutert den Sachverhalt und verliest eine Eingabe von

KTA Weyberg mit Änderungsvorschlägen zur vorliegenden Beschluss-

vorlage.

 

KTA Streichert fragt nach einem Klimaschutzbeirat an.

Nach Ansicht von KTA Baumeister sollte ein Jugend-Klimaschutzbeirat gegründet

werden. Nach Angaben von KBR Gemba ist dies ein zentraler Punkt in den Aufgaben

der Klimaschutzagentur.

 

Nach ausgiebiger Aussprache empfiehlt der Ausschuss die Gründung einer

gemeinnützigen Klimaschutzagentur gemäß der Vorlage Nr. 10/2015 mit folgenden

Ergänzungen:

1)  An Ziffer b) wird folgender Satz angefügt:

„Die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts und das Ziel einer

100 % Erneuerbaren-Energien-Region gehören zu den Kernaufgaben der

Klimaschutzagentur“

 

2)  Unter Ziffer c) wird der erste der beiden Absätze ersetzt durch folgende Fassung:

„Die Gründungsgesellschafter setzen sich zunächst aus je einem/r Vertreter/in

zusammen:

-Landkreis Peine

-Landkreis Hildesheim

Für den Fall, dass die Stadt Hildesheim beitritt, erhält sie ebenfalls einen Sitz“

 

3)  An Ziffer d) wird folgender Satz angefügt:

IInsbesondere die Zusammenarbeit mit den Energieversorgern und

Kreditinstitutionen wird als Grundvoraussetzung angesehen.“

 

4)  Bei Ziffer g) wird das Wort regelmäßig durch die Formulierung „in jeder

     Fachausschusssitzung“ ersetzt.

 

5)  An Ziffer f) wird folgender Satz angefügt:

„Wesentlich bei der personellen Besetzung ist neben der fachlichen Kompetenz

eine hohe kommunikative Kompetenz sowie Erfahrungen und Fähigkeiten im

Umgang mit Institutionen, Unternehmen und Verwaltungen“