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Auszug - Stellenplan und produktorientierter Budgethaushalt der Fachbereichsleitung 3, des Fachdienstes Soziales (FD 32), Arbeit (FD 33) und Gesundheitsamt (FD 35)  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.03.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
2007/005 Stellenplan und produktorientierter Budgethaushalt der Fachbereichsleitung 3, des Fachdienstes Soziales (FD 32), Arbeit (FD 33) und Gesundheitsamt (FD 35)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll

Fachbereichsleiter (im folgenden FBL genannt) Dr

Fachbereichsleiter (im folgenden FBL genannt) Dr. Buhmann erläutert, dass die offenen Fragen zum produktorientierten Budgethaushalt in der ersten Ausschusssitzung am 22. Jan. 2007 beantwortet wurden und lediglich der Bereich der Zuschüsse noch klärungsbedürftig sei. Er führt aus, dass aufgrund der Vorgabe des Landrates die Zuschusshöhe 2007 dem Vorjahresstand zu entsprechen habe. Diese Festlegung solle dem Vertrauensschutz der Träger, die in der Vergangenheit Zuschüsse beantragt haben, dienen. Dieser Vorgabe entspreche die Beschlussvorlage. Für das Jahr 2008 könne man eine andere Vorgehensweise diskutieren, beispielsweise den Aufbau eines Innovationsfonds, aber für den Budgetbeschluss 2007 würden die Vorgaben feststehen. Anschließend bezieht sich FBL Dr. Buhmann auf den Antrag der Fraktion der CDU vom 22. Feb. 2007, mit dem die Bewilligung des Zuschussantrages des Diakonischen Werkes für das Projekt Alltagshilfen beantragt wird (Anmerkung des Protokollführers: Der Antrag der CDU-Fraktion wurde als Tischvorlage verteilt.), und erklärt, dass er problematisch sei, weil er aufgrund des verspäteten Einganges nicht mehr im Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales beraten werden könne. Für die Beratungen im Kreisausschuss und im Kreistag werde eine Vorlage gefertigt werden. Grundsätzlich sehe die Verwaltung das Vorliegen einer Doppelstruktur mit der Freiwilligenagentur des Paritätischen Peine. FBL Dr. Buhmann bemängelt, dass mit dem Projekt begonnen wurde und erst danach ein Zuschussantrag gestellt worden sei. Er wünsche sich eine entsprechende Mitteilung vor dem Beginn eines Projekts, damit seine Notwendigkeit geprüft werden könne. Die Recherche habe ergeben, dass der Arbeiter Samariter Bund (im folgenden ASB genannt) eine ähnliche Leistung anbiete, ohne einen Kreiszuschuss beantragt zu haben. Des Weiteren weist er auf bestehende Privatinitiativen hin, die in diesem Bereich selbständig seien und damit ihren Lebensunterhalt bestreiten. Als Summe aller Argumente lehne die Verwaltung eine solche Doppelstruktur aus sachlichen und fachlichen Gründen ab. Da das Projekt in den Gemeinden Vechelde und Wendeburg umgesetzt werde, habe er den Bürgermeister der Gemeinde Vechelde angeschrieben und von diesem die telefonische Zusage erhalten, dass die Gemeinde Vechelde einmalig für das Jahr 2007 dem Diakonischen Werk 2.000 Euro gewähren wolle. FBL Dr. Buhmann wendet sich an KTA Fechner und KTA Plett mit der Frage, ob vor diesem Hintergrund der Antrag zurückgezogen werde. Anschließend wendet sich FBL Dr. Buhmann dem Antrag der CDU-Fraktion vom 26. Feb. 2007 zu, mit dem ein Überdenken und eine Aktualisierung der Grundsätze für die Vergabe von Zuschüssen gefordert wird (Anmerkung des Protokollführers: Der Antrag der CDU-Fraktion wurde als Tischvorlage verteilt.). Er erklärt, dass er einer entsprechenden Diskussion für den Haushalt 2008 aufgeschlossen gegenüberstehe. Danach fährt FBL Dr. Buhmann mit der Darstellung der Veränderungen fort. Diese beziehen sich auf den Bereich der psychosozialen Hilfen und basieren auf Veränderungen im Sozialgesetzbuch II (im folgenden SGB II genannt). Diese haben zur Folge, dass bei einzelnen Zuschüssen eine Aufteilung auf die Fachdienste Arbeit und Soziales erforderlich sei, da es sich bei diesen Hilfen nunmehr um Pflichtleistungen des Landkreises handele. Die konkreten Auswirkungen bestehen darin, dass der Zuschuss für Arcus von 75.600 Euro im Jahre 2006 auf 65.600 Euro für das Jahr 2007 gesenkt werde. Die verbleibenden 10.000 Euro werden für Einzelfallentscheidungen im Fachdienst Arbeit bereitgestellt.

 

KTA Fechner antwortet, dass der Antrag wiederholt mündlich vorgetragen wurde, man aber den Eindruck gewonnen habe, dass die Schriftform erforderlich sei. Hinsichtlich der Zuschusshöhe müsse es aus seiner Sicht möglich sein, 2.000 Euro aufzutreiben, wenn die Verschiebung von 10.000 Euro in Sachen Arcus möglich sei. Der Aussage, dass das Angebot des Diakonischen Werkes bereits bestehenden Angeboten entspreche, widerspricht er, weil der Zuschuss als Aufwandsentschädigung an die Ehrenamtlichen verwendet werden solle und damit einer Förderung der ehrenamtlich tätigen Personen entspreche. Das Angebot beziehe sich zwar auf die Gemeinden Vechelde und Wendeburg, allerdings beruhe dies auf der Zuständigkeit des Diakonischen Werkes Braunschweig für diese beiden Gemeinden, während für die übrigen kreisangehörigen Kommunen das Diakonische Werk Hannover zuständig sei. Dies sei Folge der etwas anderen Zuschnitte im kirchlichen Bereich. Er betont, dass es ihm wichtig sei, dass das Diakonische Werk das Geld bekomme. Trotz des Angebotes der Gemeinde Vechelde sehe er die Zuständigkeit beim Landkreis Peine. Hinsichtlich des Angebotes des ASB erwidert KTA Fechner, dass er davon zum ersten Male höre. Sofern der ASB keinen Zuschussantrag gestellt habe, sei er selber schuld. Durch die Zahlungszusage der Gemeinde Vechelde sei der Antrag der CDU inhaltlich für das Jahr 2007 zwar erledigt, aber nur, sofern die Gemeinde an ihrer Zusage festhalte. Sollte sie davon abweichen, bleibe der Antrag bestehen. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Vechelde werde am 15. März tagen und dann werde man sehen, ob der Zuschuss seitens der Gemeinde bewilligt werde. KTA Fechner betont nochmals, dass er die Zuständigkeit beim Landkreis Peine sehe.

 

KTA Schlaugat bestätigt, dass andere Träger gleiche oder ähnliche Projekte landkreisweit anbieten. Für manche sei das die berufliche Grundlage, sie würden damit als Anbieter oder als Beschäftigte mit einem abgesicherten Arbeitsvertrag Geld verdienen. Ob die von den Projektträgern erhobenen Beiträge insgesamt kostendeckend sein können, wäre zu prüfen. Im Übrigen sei sie froh, dass die Vermischung des Projekts Alltagshilfen mit dem Projekt Freiwilligenagentur vom Tisch sei. Anschließend bezieht sich KTA Schlaugat auf die produktorientierten Budgethaushalte und wirft die Fragen auf, an welcher Stelle der Ausschuss seine Fachlichkeit einbringen könne, an welcher Stelle die Verwaltung mit dem Ausschuss zusammenarbeite, beispielsweise bei der Definition ‚Kunde/Kundin’, wobei KTA Schlaugat den Begriff ‚Kunde/Kundin’ kritisiert. Als Zusammenfassung stellt sie die Frage, für wen der Budgethaushalt sinnvoller sei, für die Verwaltung oder die Politik. Hinsichtlich der Inhalte erklärt sie, dass die Schaffung von sieben Stellen in Ordnung sei, weil damit die Fachlichkeit erhöht werde. Wenn der Produkthaushalt jedoch andere Maßnahmen ansetze, wolle der Ausschuss seine Fachlichkeit einbringen, z.B. gemeinsam mit der Verwaltung die Qualität definieren.

 

Bürgervertreter Lange fragt nach, ob insgesamt drei oder sieben Stellen neu geschaffen werden sollen. Des Weiteren wünscht er zu erfahren, ob die Finanzierung der zusätzlichen Personalkosten gesichert sei oder ob sie zu einer Belastung des Eingliederungsbudgets führen.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass insgesamt sieben Stellen neu geschaffen werden sollen, von denen die Politik bereits drei genehmigt habe. Aufgrund der rechtlichen Bestimmungen seien auch die bereits bewilligten drei Stellen in den vorliegenden Stellenplan aufzunehmen. Die Personalkosten werden zu 87,4% oder zu 93,67% vom Bund getragen, über den genauen Prozentsatz werde noch verhandelt. Die verbleibenden Kosten werden aus dem Budget des Fachdienstes Arbeit gezahlt, das nichts mit dem Eingliederungsbudget zu tun habe.

 

KTA Plett erklärt, dass das Diakonische Werk für sein Projekt ‚Alltagshilfen’ eine Perspektive für das Jahr 2008 bekommen müsse. Sofern die Gemeinde Vechelde den Betrag für das Jahr 2007 übernehme, sei das insoweit in Ordnung, aber für 2008 müsse eine neue Diskussion geführt werden. Der entsprechende Antrag der CDU-Fraktion werde entsprechend präzisiert werden.

 

KTA Fechner besteht auf der Zuständigkeit des Landkreises Peine und wünscht, dass die Gemeinde Vechelde den Betrag von 2.000 Euro an den Landkreis zahlen und dieser den Betrag an das Diakonische Werk überweisen solle. Des Weiteren bezieht er sich auf die Aussage von FBL Dr. Buhmann, nach der mit dem Projekt vor Beantragung des Zuschusses begonnen wurde, und widerspricht dieser Aussage.

 

FBL Dr. Buhmann entgegnet, dass das Diakonische Werk in seinem Antrag schreibt, dass mit dem Projekt ‚Alltagshilfen’ „Im August 2004 (...) nach über einjähriger Vorbereitungszeit“ gestartet werden konnte. Der erste Zuschussantrag wurde für das Jahr 2006 eingereicht. Er hätte sich gewünscht, dass das Diakonische Werk vor dem Start auf den Landkreis zugekommen wäre. Hinsichtlich des weiteren Verfahrens bezüglich des Antrages der CDU-Fraktion vom 26. Feb. 2007 könne aufgrund der Zeitschiene nur noch im Kreisausschuss und im Kreistag eine Beratung erfolgen.

 

 

 

Er schlage vor, die Grundsätze der Vergabe von Zuschüssen an Initiativen, Vereine und Verbände in der nächsten oder übernächsten Sitzung des Ausschusses für Frauen, Arbeit und Soziales zu diskutieren. Des Weiteren erklärt er, dass die Gemeinde Vechelde die Zahlung der 2.000 Euro direkt an das Diakonische Werk leisten müsse.

 

KTA Konrad erklärt, dass die Sache zu wichtig sei, um Dispute zwischen den Fraktionen hervorzurufen. Er schlägt vor, dass der Antrag der CDU-Fraktion auf Gewährung des Zuschusses an das Diakonische Werk zurückgenommen werde, weil die Gemeinde Vechelde für das Jahr 2007 die Zahlung übernehme. Für das Jahr 2008 unterstützt er den Vorschlag einer neuen Diskussion. KTA Konrad betont, dass sich der Landkreis bei der Erstellung der Beschlussvorlage an die Förderrichtlinie gehalten habe, denn diese lasse die Ablehnung von Anträgen zu. Als Beleg verweist er auf drei Zuschussanträge für das Jahr 2006, die ebenfalls abgelehnt wurden.

 

KTA Schlaugat unterstreicht, dass ein vorzeitiger Maßnahmebeginn fast immer zu einer Ablehnung des Zuschussantrages führe. Gleichzeitig begrüßt sie ausdrücklich die Zahlung der Gemeinde Vechelde, weil dadurch endlich eine Gemeinde den Nutzen von ehrenamtlicher Arbeit für ihr Gebiet erkannt habe. Sie äußert die Hoffnung, dass weitere Gemeinden einsichtig werden. Des Weiteren stellt sie fest, dass andere Träger, die ähnliche Projekte auf dem Gebiet einer anderen Gemeinde erbringen, ebenfalls einen Zuschussantrag stellen können. Die Zahlung der Gemeinde Vechelde habe dadurch einen besonderen Charme, weil die jeweilige Gemeinde eher als der Landkreis in der Pflicht sei. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise unterstütze sie den Vorschlag von KTA Konrad.

 

KTA Fechner legt Wert auf die Feststellung, dass der Antrag des Diakonischen Werkes pünktlich und nicht verspätet eingegangen sei. Dass das Projekt schon vorher angelaufen sei, dürfe keinen Ablehnungsgrund darstellen, weil ein Träger auch für eine laufende Maßnahme einen Zuschussantrag müsse stellen dürfen. Im Übrigen freue er sich auf die Diskussion für das Jahr 2008.

 

FBL Dr. Buhmann betont nochmals, dass es wünschenswert sei, wenn ein Träger vor einem Maßnahmebeginn Kontakt mit dem Landkreis Peine aufnehme, damit die Bedarfslage geklärt werden könne.

 

KTA Schlaugat kommt auf die Verschiebung von 10.000 Euro für Arcus in den Fachdienst Arbeit aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zurück. Das Ziel der ‚Sozialpolitischen Leitlinien’, die zu einem ‚Sozialpolitischen Leitbild’ weiterentwickelt werden sollten, sei es gewesen, den Trägern Planungssicherheit zu geben. Eine hohe Qualität in der Arbeit, die vom Landkreis immer gewünscht werde, sei mit einer so geringen Planungssicherheit, wie sie die einjährige Zuschussbewilligung darstelle, nicht möglich. Die Träger haben bereits alle Sparmaßnahmen und Synergieeffekte ausgeschöpft, weil die Zuschüsse seit Jahren nicht erhöht worden seien, so dass aufgrund der Preissteigerungen bei den Sach- und Personalkosten faktisch eine Zuschussreduzierung erfolgt sei. Sie bittet darum, auf die Umschichtung zu verzichten, weil 10.000 Euro für einen kleinen Träger wie Arcus viel Geld sei, das nirgends eingespart werden könne. Des Weiteren weist sie darauf hin, dass für den Fachdienst Arbeit sieben neue Stellen bewilligt werden sollen, um eine gute Qualität sicherzustellen, während bei den Trägern bei gleichen Qualitätsforderungen Gelder umgeschichtet werden.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass das SGB II die psychosozialen Hilfen als Pflichtaufgaben der Landkreise bezeichnet. Wenn kein Haushaltsansatz vorhanden sei, könne die Verwaltung nicht tätig werden. Dem stehe jedoch ein Anspruch der Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen (im folgenden ALG II-Empfänger/innen genannt)

 

 

gegenüber, dem der Landkreis gerecht werden wolle. Solange die Zuschüsse gedeckelt seien, gebe es keine andere Möglichkeit.

 

KTA Meyermann zieht daraus den Schluss, dass die Verschiebung eine Kürzung der Zuschüsse sei. Es finde eine Verschiebung von den Trägern zur Verwaltung statt.

 

FBL Dr. Buhmann korrigiert, dass 65.600 Euro für Arcus seien und die übrigen 10.000 Euro für psychosoziale Hilfen bei Einzelfällen seien. Die Verwaltung habe nichts von der Verschiebung.

 

Bürgervertreterin Papenberg fragt, ob die Verschiebung von Mitteln für Arcus nicht willkürlich sei.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass bisher ausschließlich Arcus für diesen Bereich bezuschusst worden sei, weil die Förderung von Doppelstrukturen abgelehnt wurde. Durch das SGB II habe man nun eine andere Rechtslage. ALG II-Empfänger/innen haben einen Anspruch auf psychosoziale Hilfe inklusive Wunsch- und Wahlrecht. Man müsse deshalb damit rechnen, dass Hilfesuchende andere Träger auswählen. Der Verzicht auf die Förderung von Doppelstrukturen werde durch das SGB II ausgehebelt.

 

Bürgervertreterin Weigand stellt fest, dass Arcus bislang 75.600 Euro als Zuschuss erhalten und damit dieses Geld offensichtlich gebraucht habe. Sie fragt, ob die 10.000 Euro an einen anderen Träger gehen und wem das Geld letztendlich fehle. Des Weiteren wünscht sie zu erfahren, welcher Träger Einzelberatungen übernehme.

 

FBL Dr. Buhmann erklärt, dass es weitere Träger gebe und der Kunde/die Kundin damit durchaus die Möglichkeit habe, sein Wunsch- und Wahlrecht auszuüben, sofern keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen. Als weiteren Anbieter nennt er FIPS. Der von der Kundschaft ausgewählte Träger erbringe die Leistung und rechne mit dem Landkreis ab. Die 10.000 Euro können daher an einen oder mehrere Träger fließen.

 

KTA Schlaugat wendet sich erneut gegen die Verwendung des Begriffes ‚Kunde’. Anschließend fragt sie, ob man nicht etwas vermische, denn bislang habe Arcus einen freiwilligen Zuschuss erhalten. Wenn nun das SGB II eine andere Rechtsgrundlage schaffe, sei es keine freiwillige Leistung mehr. Es handele sich also um eine Kürzung der freiwilligen Leistungen zu Gunsten der gesetzlichen Leistungen. Wenn das stimme, müsse die Angelegenheit in die Fraktion überwiesen werden.

 

FBL Dr. Buhmann entgegnet, dass es sich in beiden Fällen um kommunale Mittel handele.

 

(Anmerkung des Protokollführers: KTA Schlaugat verlässt um 16:55 Uhr die Sitzung. Als Vertretung nimmt KTA Kamps an dem weiteren Sitzungsverlauf teil.)

 

KTA Walkling wünscht zu wissen, ob es Absprachen zur Qualität gebe.

 

FBL Dr. Buhmann bejaht dies und verweist auf die Evaluationsvereinbarungen.

 

KTA Plett erklärt, dass die Fraktion der CDU, wie bereits angekündigt, hier nicht abstimmen werde, sondern dies erst im Kreistag machen werde. Er sehe keine Neigung, dass die anderen Fraktionen abstimmen wollen, also könne man diesen Tagesordnungspunkt schließen.

 

 

 

KTA Meyermann erklärt, dass sie abstimmen wolle. Der Beschluss solle mit einer Bedingung versehen werden, dass die Zuschüsse für 2007 in der Höhe von 2006 erhalten bleiben und die 10.000 Euro anderweitig aufgebracht werden. Für 2008 werde man die Zuschussvergabe neu diskutieren. Bezüglich der Qualitätssicherung wünsche sie sich eine Beteiligung des Ausschusses, weil sie Angst habe, dass die Verwaltung alleine Entscheidungen treffe. Sie wünsche daher einen Zusatz zum Beschlussvorschlag „Der Fachausschuss bleibt im Sinne einer grundsätzlichen Qualitätssicherung beteiligt“.

 

KTA Plett wendet ein, dass dies eine Bedingung sei und ein Beschluss nicht an eine solche gekoppelt werden könne.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende, KTA Möhle, den Beschlussvorschlag-Nr. 5/2007 zur Abstimmung. Mit 6 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen wird der Beschlussvorschlag angenommen.