Auszug - Anerkennung der sikida gGmbH als freier Träger
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Wortprotokoll Beschluss |
Bei einer Enthaltung beschließt der Jugendhilfeausschuss:
Die sikida Kinderbetreuung gGmbH wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 SGB VIII anerkannt.