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Auszug - Doppischer Produkthaushalt 2016 für die Fachbereichsleitung 3 und die Fachdienste Soziales, Arbeit (Jobcenter) und Gesundheitsamt  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.01.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kantinenraum
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2015/167 Doppischer Produkthaushalt 2016 für die Fachbereichsleitung 3 und die Fachdienste Soziales, Arbeit (Jobcenter) und Gesundheitsamt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Fachbereichsleiter (im Folgenden wird die Fachbereichsleitung als FBL bezeichnet) Dr. Buhmann erklärt, dass sich der Produkthaushalt gegenüber dem ersten Entwurf in großen Teilen verändert habe. Bezüglich der Flüchtlingszahlen sei bis März mit steigenden Zahlen zu rechnen, danach würden die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen greifen und die Zahlen sinken. Der Haushaltsplan sehe einen Überschuss in Höhe von 145.000 Euro vor, was er sehr begrüße. Das Ziel müsse ein Abschluss oberhalb von Null Euro sein, weil anderenfalls ein Haushaltssicherungskonzept fällig werde, mit dem viele Maßnahmen ausgehebelt werden würden. Es sei daher auch im Sinne der Politik, an diesem Ziel mitzuwirken.

 

 

Für das Jahr 2016 werde dieses Ziel erreicht, weil nach einer Absprache mit dem Land Niedersachsen ein Betrag in Höhe von 17,5 Millionen Euro für die Flüchtlingsbetreuung als Forderung gebucht werden könne, obwohl das Geld erst in den nächsten Jahren tatsächlich beim Landkreis eingehen werde. Ohne diese Maßnahme könne sich jeder die Folgen für den Haushalt ausrechnen. Anschließend erläutert FBL Dr. Buhmann die Sachdarstellung zur Vorlage-Nummer 197/2015 und begründet insbesondere den Mehrbedarf an Stellen. Bezüglich des als Tischvorlage verteilten Antrages des ‚Caritasverbandes für den Landkreis Peine e.V.‘ (im Folgenden Caritas genannt) gibt FBL Dr. Buhmann bekannt, dass es laut der Caritas keine andere Möglichkeit zur Finanzierung der halben Stelle gebe. Angesichts der hohen Flüchtlingszahlen halte er den Bedarf für angemessen. Allerdings erfolge die Finanzierung nicht, wie von der Caritas angegeben, aus Bundesmitteln, sondern es erfolge eine Überweisung durch das Land. Ein direktes Durchreichen von der Bundesebene an die Kommunen sei nicht möglich. FBL Dr. Buhmann betont, dass es sich bei dem beantragten Zuschuss um eine freiwillige Leistung handele, und verweist auf die Gemeinden, an die der Landkreis bereits rund eine Million Euro für die Betreuung der Flüchtlinge durch Sozialarbeiter zahle. Diese Zahlung erfolge in Form einer Pauschale, das heißt die Gemeinden würden etwaige höhere Kosten selber aufbringen müssen. Er unterstreicht, dass sich das Land nicht anders verhalte. Im Übrigen gebe es sogenannte ‚marktfähige Leistungen‘, die gemäß EU-Recht ausgeschrieben werden müssen. Es gebe bereits Anfragen von Anbietern, die nach einer Ausschreibung verlangen. Es sei absehbar, dass für das Jahr 2017 eine Ausschreibung nicht mehr umgangen werden könne. FBL Dr. Buhmann äußert sein Bedauern darüber, gerade weil die soziale Infrastruktur mit Landkreismitteln aufgebaut worden sei, aber die Rechtslage zwinge den Landkreis dazu. Dabei sei klar, dass bundesweit agierende Anbieter andere Preise als die örtlichen Anbieter machen können, so dass mit einer Veränderung der sozialen Landschaft zu rechnen sei.

 

KTA Schlaugat stört sich an der Verwendung des Begriffes ‚freiwillige Leistungen‘ und die damit verbundenen Verweise auf andere Zuständigkeiten. Mit Blick auf die Flüchtlinge sei die Notwendigkeit der sozialen Arbeit unbestritten. Würde es die Verbände der Wohlfahrtspflege nicht geben, müsste der Landkreis deren Arbeit übernehmen, so dass der geplante Anbau an das Kreishaus bei weitem nicht ausreichen würde.

 

FBL Dr. Buhmann erwidert, dass er die freiwilligen Leistungen nicht in Frage gestellt habe und beziffert nochmals der Höhe an die Gemeinden mit einer Million Euro. Allerdings gebe es Bereiche, in denen zukünftig ausgeschrieben werden müsse, und in den anderen Bereichen könne nicht jeder Wunsch finanziert werden.

 

KTA Schlaugat stellt fest, dass die Flüchtlinge da seien und fragt an, wer sich um sie kümmere, wenn es nicht mehr die sozialen Träger mache würden. Der Prozess der Integration sei sehr schwierig und verursache eben Kosten. Sie äußert ihr Bedauern über die drohenden Veränderungen in der sozialen Trägerlandschaft, weil der jetzige Stand über Jahrzehnte aufgebaut worden sei und sich bewährt habe.

 

FBL Dr. Buhmann entgegnet, dass man Abstriche beim Angebot machen müsse, wenn man nicht genug Geld habe. In diesem Falle, der auf den Landkreis Peine zutreffe, sei eine Prioritätenliste hilfreich. Würde er eine solche erstellen, würde der Antrag der Caritas oben stehen.

 

 

 

 

 

KTA Konrad erklärt, dass sich die Koalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Haushalt schwer getan habe. Er warne jedoch davor, angesichts der hohen Flüchtlingszahlen andere Bevölkerungsgruppen aus den Augen zu verlieren, weil das nur zu einer Neiddebatte führe, die rechten Parteien nutze. Eine solche Entwicklung wolle niemand. Vor diesem Hintergrund halte er auch das Urteil des Bundessozialgerichts, nach dem EU-Bürger/innen bereits nach sechs Monaten Sozialleistungen beziehen können (Anmerkung des Protokollführers: Az: B 4 AS 44/15 R und B 4 AS 59/13 R), für falsch, aber die Rechtslage sei nun mal so. Im Übrigen habe man beschlossen, den Vorschlägen der Verwaltung zuzustimmen, allerdings mit einer Ausnahme: Die Koalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantrage eine Erhöhung der institutionellen Förderung für die fünf in der ‚Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (KAG)‘ zusammengeschlossenen Verbände um jeweils 5.000 Euro auf dann jeweils 25.000 Euro. Diese Erhöhung sei sowohl den gestiegenen Kosten, wie beispielsweise Lohnerhöhungen, geschuldet als auch als Wertschätzung für die geleistete Arbeit zu verstehen. Er fragt an, ob es eines entsprechenden Antrages bedürfe, damit dieser Betrag in die Änderungsliste aufgenommen werde.

 

Controller Heinisch erklärt, dass er sich den Betrag notiert habe und es deshalb keiner Antragstellung mehr bedürfe.

 

KTA Baum bittet bezüglich der 17,5 Millionen Euro um nähere Erläuterung. Er habe die Ausführungen von FBL Dr. Buhmann so verstanden, dass der Betrag zwar als Einnahme gebucht werde, aber tatsächlich nicht sofort, sondern erst im Laufe eines längeren Zeitraumes auf dem Konto eingehen werde. Gleichwohl müsse der Landkreis Peine die Versorgung der Flüchtlinge sicherstellen und in Vorleistung treten, so dass Zinszahlungen im Bereich der Kassenkredite entstehen werden. Er fragt an, in welcher Höhe sich die Kassenkreditzinsen bewegen und ob die Zinslasten im Haushalt einkalkuliert seien.

 

Controller Heinisch erklärt, dass im Laufe eines Jahres ständig umgeschichtet werde und die Zinssätze dadurch unterschiedlich seien. Insgesamt sei aber festzustellen, dass die Zinssätze deutlich unter einem Prozent liegen.

 

KTA Flöge fragt nach, um welchen Betrag es beim Antrag der Caritas gehe. Des Weiteren wünscht er zu wissen, warum der Antrag von FIPS mit Hinweis auf die Bezuschussung von arCus abgelehnt werde.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass die Gemeinden für eine halbe Stelle eine Pauschale in Höhe von 27.000 Euro erhalten würden. Bezüglich der Förderung von arCus und der Ablehnung des Antrages von FIPS erklärt er, dass es von Anfang an das Ziel der Verwaltung und der Politik gewesen sei, keine Doppelstrukturen zu fördern. An diese Maßgabe halte sich die Verwaltung. Da arCus als erster Träger vor Ort war, wurde er bislang gefördert. Diese bisherige Förderung könne sich jedoch ändern, wenn die erbrachte Leistung als ‚marktfähige Sozialleistung‘ eingestuft werde.

 

KTA Meyermann erklärt, dass ihre Fraktion die von KTA Konrad genannte Erhöhung der institutionellen Förderung für wichtig halte, da die Wohlfahrtsverbände verlässliche und unerlässliche Partner seien. Gleichwohl gelte es, auch andere Bereiche wie Straßen und Umweltschutz qualitativ zu betreuen, um die von KTA Konrad angesprochene Diskussion zu vermeiden. Anschließend verweist sie auf den Bundesfreiwilligendienst und das dort initiierte Projekt ‚Betreuung von Flüchtlingen durch Flüchtlinge‘, für das es Mittel geben solle. Sie fragt an, ob der Landkreis Peine bereits über eine entsprechende Antragstellung nachdenke.

 

 

 

FBL Dr. Buhmann räumt ein, dass ihm nicht bekannt sei, dass der Landkreis in dieser Angelegenheit tätig geworden sei. Er werde dies klären.

 

Bürgervertreter (im Folgenden werden männliche und weibliche Bürgervertreter als BV bezeichnet) Lange nimmt Bezug auf das Produkt 3129 Eingliederungshilfe, aus dem auch Verwaltungskosten entnommen werden. Er weise seit zehn Jahren immer wieder darauf hin, dass diese Vorgehensweise nicht richtig sein könne. Im Laufe der zehn Jahre seit Bestehen des ALG-II-Gesetzes haben sich diese Mittel halbiert. Er wünscht zu wissen, ob die 600.000 Euro für die Verwaltungskosten nicht vom Bund zu bekommen seien. Zwar sei seine Frage in den vergangenen Jahren immer verneint worden, aber die Kommunalen Spitzenverbände müssten in dieser Angelegenheit doch mal Erfolge vorweisen können.

 

FBL Dr. Buhmann bestätigt, dass die Kommunalen Spitzenverbände den Bund immer wieder auffordern, ausreichende Mittel zur Deckung der Verwaltungskosten bereitzustellen, aber bislang ohne Erfolg.

 

BV Lange wendet ein, dass man doch irgendetwas gegen diese Vorgehensweise unternehmen müsse.

 

FBL Dr. Buhmann stellt es BV Lange anheim, in Berlin zu demonstrieren, ansonsten seien die Kommunalen Spitzenverbände und auch die Kommunen weiter an diesem Thema dran.

 

KTA Plett erklärt für seine Fraktion, dass sie dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen würden, nicht aber der von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragten Erhöhung der institutionellen Förderung der Wohlfahrtsverbände. Die Erhöhung um 5.000 Euro pro Verband bedeute eine Steigerung von 25 Prozent. Er gibt zu bedenken, dass die Flasche leer sei, so dass sich das Verteilen von solchen Wohltaten verbiete.

 

KTA Konrad wendet ein, dass von einer leeren Flasche nicht die Rede sein könne, immerhin kalkuliere die Verwaltung mit einem Überschuss.

 

KTA Plett widerspricht und verweist auf den Schuldenberg, den der Landkreis Peine habe. Er bekräftigt, dass vor diesem Hintergrund die Flasche leer sei.

 

KTA Schlaugat relativiert und erklärt, dass die Verbände vor vielen Jahren bereits einen höheren Zuschuss bekommen hätten und dieser gekürzt worden sei. Seit nunmehr zehn Jahren müssten die Verbände mit dem gleichen Betrag auskommen. (Anmerkung des Protokollführers: Die institutionelle Förderung für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege wurde im Jahre 2005 von 20.500 Euro auf 19.500 Euro je Verband gekürzt, um mit den eingesparten Beträgen die ‚Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS)‘ zu bezuschussen.) Sie erklärt, dass der Antrag deshalb aufrechterhalten werde.

 

KTA Konrad weist auf einen Fehler in der Beschlussvorlage-Nr. 197/2015 hin, bei dem die Erhöhung im Bereich der Schuldnerberatung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) mit 8.500 Euro beziehungsweise zwei Prozent angegeben werde. Tatsächlich sei der Ansatz für das Jahr 2016 im Vergleich zum Auszahlungsbetrag 2015 nur um 3.100 Euro erhöht worden.

 

Controller Heinisch widerspricht und erklärt, dass sich die Angabe von 8.500 Euro auf den ersten Ansatz für das Jahr 2016 beziehe, bei dem der Gesamtzuschuss mit 150.000 Euro veranschlagt war, was sich aus der entsprechenden Anlage zur Beschlussvorlage-Nr. 167/2015 ergebe. Die Angabe zwei Prozent beziehe sich dagegen auf die tatsächliche Steigerung des Ist 2015 zum Ansatz 2016.

 

Der Vorsitzende, KTA Möhle, befragt KTA Baum und KTA Lächelt über ihr Abstimmungsverhalten.

 

KTA Baum erklärt, dass die von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragte Zuschusserhöhung im institutionellen Bereich der sozialen Infrastruktur vor Ort diene und das Geld damit im Landkreis Peine bleibe. Deshalb gedenke er, den Vorschlägen der Verwaltung inklusive der beantragten Zuschusserhöhung zuzustimmen.

 

KTA Lächelt schließt sich den Ausführungen von KTA Baum an.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Vorsitzende, KTA Möhle, über den Haushalt gemäß den Beschlussvorschlägen-Nummer 167/2015 und 197/2015 der Verwaltung inklusive der Erhöhung der institutionellen Förderung um 5.000 Euro je Verband abstimmen. Mit 5 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen wird dem zugestimmt.

 

Da der Vorsitzende, KTA Möhle, diesen Tagesordnungspunkt schließen will, fragt KTA Flöge nach, ob nicht noch über den Haushalt abgestimmt werden müsse. Nach seinem Verständnis habe der Vorsitzende den Erhöhungsantrag der Koalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung gestellt.

 

Der Vorsitzende, KTA Möhle, verneint dies und erklärt, das Gesamtpaket zur Abstimmung gestellt zu haben. Seitens KTA Konrad und KTA Plett wird diese Sichtweise des Vorsitzenden bestätigt.

 

Da keine weiteren Einwände erhoben werden schließt der Vorsitzende, KTA Möhle, diesen Tagesordnungspunkt.