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Vorlage - 2015/167  

Betreff: Doppischer Produkthaushalt 2016 für die Fachbereichsleitung 3 und die Fachdienste Soziales, Arbeit (Jobcenter) und Gesundheitsamt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
23.11.2015 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
11.01.2016 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Der Paritätische Zuschussantrag 2015+2016  
FIPS Zuschussantrag 2016  
Labora Zuschussantrag 2016  
Zuschüsse 2016_FD32  
Zuschüsse 2016_FD35  

 

Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (Seite 34, Ziffern 3.1 bis 3.4) und dem Doppischen Produkthaushalt 2016 für die Fachbereichsleitung 3 und die Produkte der Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt (Seiten 224 bis 288 und 329 bis 342), zuzustimmen.

 

 


 

Doppischer Produkthaushalt

 

Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten das Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2014.

Neben dem Rechnungsergebnis 2014, den Planansätzen 2015 und den Daten des Planjahres 2016 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2017 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2018 und 2019 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.

 

Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2017 bis 2019 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.

 

Der Teilhaushalt 03 für den Fachbereich 3 befindet sich auf den Seiten 221 bis 223.

 

 

Fachdienst Soziales (FD 32)

 

Im Bereich des Fachdienstes Soziales sind die Leistungsausgaben, insbesondere bei der Eingliederungshilfe, rückläufig.

Die Entgelte für Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege werden in Entgeltvereinbarungen festgelegt, die üblicherweise jährlich neu verhandelt werden und meistens die zwangsläufigen Steigerungen von Personal- und teilweise auch Sachkosten beinhalten.

 

Da ein Großteil der Sozialhilfeausgaben durch das Land getragen wird (sogenanntes Quotales System, die Landesquote 2016 beträgt 75 %), sind die Erstattungen vom Land ebenfalls rückläufig.

 

Die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt der Bund seit 2014 für die laufenden Leistungen zu 100%.

 

Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind aktuell noch keine verbindlichen Planungen möglich. Die im vorliegenden Haushaltsentwurf veranschlagten Daten, schreiben lediglich den Status Quo der Vorjahre fort. Nachdem für das Jahr 2016 zwischenzeitlich von durchschnittlich 1500 zu betreuenden Flüchtlingen auszugehen war, kann diese Zahl nach den neusten Ankündigungen auch dreimal so hoch werden. Ebenso unklar ist nach wie vor, in welcher Höhe die vom Bund zugesagten Mittel für die Flüchtlingsarbeit beim Landkreis Peine ankommen.

Insofern wird sich in diesem Bereich bis zur endgültigen Verabschiedung des Haushaltes noch einiges ändern. Insgesamt ist aber schon jetzt festzustellen, dass hiermit enorme Haushaltsrisiken verbunden sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fachdienst Arbeit / Jobcenter (FD 33)

 

Der Produkthaushaltsentwurf 2016 für das Jobcenter wurde auf Grundlage der lfd. Entwicklungen bis Oktober 2015 ermittelt.

Völlig unklar ist allerdings, welche Auswirkungen sich aufgrund der  Zuwanderung von Flüchtlingen in 2016 auf die Leistungsausgaben nach dem SGB II ergeben werden.  Diese Entwicklung ist derzeit noch nicht kalkulierbar.

 

Das Produkt 3121 „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ ist für das jährliche Budget des Jobcenters prägend, da in diesem mit einem Zuschussbedarf in Höhe von rd. 12,2 Mio. € ca. 90% des FD-Budgets enthalten sind. Der Zuschussbedarf für dieses Produkt wurde gegenüber dem Ansatz für 2015 um rd. 1,3 Mio. € reduziert, weil die Fallzahlen aktuell noch weiterhin rückläufig sind (Stand Okt. 2015). Daher wurden die Zahlen auch an die sich für das Jahr 2015 abzeichnende positive Entwicklung angepasst. Auf die bekannten finanziellen Risiken im Bereich der Leistungen für Unterkunft und Heizung infolge in 2016 möglicher Preissteigerungen bei Mieten, Nebenkosten, Energie und/oder einem im Vergleich zu den Vorjahren kälterem Winter und höherem Heizbedarf wird der Vollständigkeit halber hingewiesen.

In diesem Produkt sind zudem die Erstattungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht mehr enthalten. Diese befinden sich nunmehr, ebenso wie die Leistungsausgaben, im Produkt 3126. Siehe hierzu die Erläuterungen bei der Produktprognose 2015 per 30.06.2015 (AGAS v. 28.09.2015 – TOP 7).

 

Beim Produkt 3122 „Eingliederungsleistungen kommunal“ werden gegenüber dem Ansatz 2015 keine wesentlichen Änderungen erwartet.

Die Aufwendungen für „einmalige Leistungen“ (Produkt 3123) werden aufgrund der Ausgabenentwicklung (Flüchtlingssituation 2015). bei „Erstausstattungen Wohnung“ entsprechend erhöht.

 

Bei dem Produkt 3129 „Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ werden die Bundeszuweisungen für das Jahr 2016 gegenüber 2015 voraussichtlich stabil bleiben. Allerdings müssen 600.000,00 € aus den Eingliederungsmitteln des Bundes zur Abdeckung der Verwaltungskosten (Bundesanteil) übertragen werden.

Es gibt bisher keine Aussagen darüber, ob seitens des Bundes angesichts der Bewältigung der Flüchtlingssituation im SGB II ergänzende Bundesmittel sowohl für Personal und Sachkosten als auch für Eingliederungsprojekte zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Stellenplanentwurf 2016 für das Jobcenter sieht 4 zusätzliche Planstellen im Bereich der Vermittlung vor, da das zu 100% bundesfinanzierte Sonderprojekt „Perspektive 50plus“ Ende 2015 ausläuft und die dort bisher vorhandenen 5,5 KW-Stellen entfallen. Die bisher im Rahmen des Projektes betreuten Kundinnen und Kunden müssen ab 2016 wieder in den „normalen“ Vermittlungsbereich übernommen werden.

 

 

Fachdienst Gesundheitsamt (FD 35)

 

Im Produktplan des FD 35 schlagen insbesondere die Personalkostensteigerungen und die bisher im Haushalt des Fachdienstes 12 veranschlagten Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Versorgungsempfänger zu buche. Aufgrund des relativ hohen Beamtenanteils am Gesamtpersonal im Gesundheitsamt ist der Effekt dieser Maßnahme dort vergleichsweise stark.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Der Paritätische Zuschussantrag 2015+2016 (1698 KB)      
Anlage 2 2 FIPS Zuschussantrag 2016 (2778 KB)      
Anlage 3 3 Labora Zuschussantrag 2016 (6953 KB)      
Anlage 4 4 Zuschüsse 2016_FD32 (15 KB)      
Anlage 5 5 Zuschüsse 2016_FD35 (63 KB)