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Auszug - Änderung Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche der Kreiswahl 2016  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 7
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: S-Treffpunkt der Sparkasse HGP
Ort: Celler Straße 31, 31224 Peine
2015/201 Änderung Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche der Kreiswahl 2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
 
Wortprotokoll
Beschluss

Laut KTA Belte handele es sich bei dem Beschlussvorschlag um eine willkürliche Einteilung der Wahlbereiche, die die Kernstadt Peine in einen Westbereich und einen Ostbereich trenne. Mit dieser Einteilung werde somit die Peiner Kernstadt filetiert, sodass die dortigen Kandidaten nicht in der gesamten Kernstadt gewählt werden könnten. Hierdurch würden ortsansässige Kandidaten in den einzelnen Ortschaften bei der Direktwahl einen Vorteil haben, zumal dort auch gleichzeitig der Ortsrat gewählt werden würde.

 

Von den drei vorgestellten Varianten würden zwei Varianten die Peiner Kernstadt aufteilen. KTA Belte bittet daher den Kreistag, die Peiner Kernstadt als einen Wahlbereich zu belassen und der Variante drei zuzustimmen.

 

KTA Laaf erklärt, dass diese Diskussion vom Grundsatz her in der Stadt Peine geführt werden müsse. Es hätte Jahrzehnte gebraucht, um die Ortschaften und die Kernstadt zusammenwachsen zu lassen. Es ginge hier nicht um die Wählbarkeit einzelner Personen, sondern um das Verfahren. Hier wieder eine Trennung zwischen der Kernstadt und den Ortschaften vorzunehmen, sei nicht der richtige Weg.

 

Zunächst erfolgt die Abstimmung über den Antrag von KTA Belte. Dieser wird bei 2 Ja-Stimmen und einer Enthaltung mit großer Mehrheit abgelehnt.

 

Der Kreistag beschließt im Anschluss einstimmig bei 5 Enthaltungen:


 

Der Beschluss vom 07.10.2015 zu Vorlage-Nr. 149/2015, das Gebiet des Landkreises Peine für die Kreiswahl am 11.09.2016 in sieben Wahlbereiche einzuteilen, wird aufgehoben.

 

Das Gebiet des Landkreises Peine wird in fünf Wahlbereiche (Variante 1: Ost-West-Einteilung des Gebietes der Stadt Peine) eingeteilt.