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Auszug - Einrichtung einer Wohnschule im Landkreis Peine  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kantinenraum
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2016/010 Einrichtung einer Wohnschule im Landkreis Peine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

FDL Schröter erläutert die Notwendigkeit zur Einrichtung einer Wohnschule. Selbstständiges Wohnen sei für Menschen mit  geistigen Behinderungen wünschenswert. Sie lebten oft bis ins hohe Alter bei den Eltern, wobei sich der Absprung dann schwierig gestalte. Viele andere leben in Wohnheimen. Die Idee zur Einrichtung einer Wohnschule sei im Rahmen der Neukonzipierung der Sozial- politischen Leitlinien entstanden. Daraufhin hätten Gespräche zwischen dem Fachdienst Soziales und der Lebenshilfe zur Konkretisierung stattgefunden. Angedacht seien 8 barrierefreie Plätze, an denen Probewohnen in Praxis und Theorie erlernt werden könne. Die Kosten betrügen 9.375 € pro Jahr und Schüler. Bei Zielerreichung (selbständiges Wohnen) sei dies günstiger als Betreutes Wohnen. Allerdings würden nicht alle diesen Sprung schaffen.

 

 

 

KTA Schlaugat fragt, nach welchen Kriterien ausgesucht werde, wenn es mehrere Interessenten gäbe.

 

FDL Schröter erläutert, es sei ein Antrag erforderlich über den der Landkreis auf Grundlage der Einschätzung der Lebenshilfe entscheide.

 

KTA Plett möchte wissen, ob es in Niedersachsen bereits eine Wohnschule gäbe und wenn ja, wie lange sowie ob es Kontakte dorthin gegeben habe.

 

FDL Schröter entgegnet, es gäbe bereits sei 5 – 7 Jahren eine Wohnschule in Wolfsburg. Man habe dort eine Präsentation gesehen. Allerdings sei zu bedenken, dass der Wohnungsmarkt dort dichter sei als in Peine.

 

KTA Mittal hakt nach, warum die Wohnungen für geistig Behinderte barrierefrei sein müssten und wieso bei der Kostenanalyse jemand, der bei seinen Eltern wohne,

mit 0 € angesetzt sei.

 

FDL Schröter räumt ein, dass Barrierefreiheit nicht zwingend gegeben sein müsse. Allerdings zeige die Erfahrung, dass geistig Behinderte oft auch unter körperlichen Einschränkungen litten. Wohnten geistig Behinderte bei ihren Eltern, würden die Kosten oft von den Eltern getragen.

 

KTA Rother möchte wissen, wie hoch die Quote erfolgreicher Absolventen sei, d. h. wie viele der Wolfsburger Klienten eine Wohnung hätten beziehen können. Er würde vor einer Entscheidung gerne belastbare Zahlen vorgelegt bekommen.

 

FDL Schröter erklärt, Wolfsburg hätte einige Absolventen befähigt. Die Wolfsburger Verhältnisse seien nicht zwingend auf Peine übertragbar.

 

KTA Klinke findet es enttäuschend, dass keine Erfolgszahlen aus Wolfsburg vorgelegt werden könnten.

 

KTA Schlaugat geht davon aus, dass keine Beschlussvorlage vorgelegt worden sei, wenn die Erfahrungen aus Wolfsburg nicht erfolgversprechend gewesen wären. Vor dem Hintergrund der Inklusion sei die Einrichtung einer Wohnschule ein wichtiger Schritt, behinderten Menschen ein „normales“ Leben zu ermöglichen.

 

Nach Abschluss der Diskussion stellt der Vorsitzende KTA Möhle die Beschluss- vorlage 10/2016 zur Abstimmung. Der Einrichtung einer Wohnschule im Landkreis Peine wird einstimmig zugestimmt.

 


Die Einrichtung einer Wohnschule wird befürwortet.