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Auszug - Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 9
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
2016/023 Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
 
Wortprotokoll
Beschluss

EKR Heiß erklärt, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 07. Oktober 2015 die Verwaltung beauftragt hätte, die Genehmigung zur Errichtung einer IGS in Edemissen zum Schuljahr 2016/2017 bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu beantragen. Aufgrund der Veränderung der Schullandschaft im Landkreis Peine zu Beginn des kommenden Schuljahres sei nun auch eine entsprechende Anpassung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine erforderlich. Für den Fall, dass Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Edemissen sowie den Ortschaften Stederdorf und Wendesse statt der IGS in Edemissen eine Schule des dreigliedrigen Schulsystems besuchen möchten, sei für die Realschulen in Peine ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet worden. Für den Bereich der Hauptschulen solle der Schulbezirk der Bodenstedt-/Wilhelmschule ab dem kommenden Schuljahr auch auf die Gemeinde Edemissen und die Ortschaften Stederdorf und Wendesse ausgedehnt werden. Eine Regelung für die Burgschule könne von Seiten des Landkreises Peine nicht erfolgen, da diese sich in der Trägerschaft der Stadt Peine befinde. Die Stadt Peine habe hierzu mitgeteilt, dass eine entsprechende Regelung nicht in ihre Satzung mit aufzunehmen, da die räumlichen Kapazitäten der Burgschule nahezu ausgeschöpft seien. Die derzeitige Diskussion über die Zukunft der Burgschule sei der räumlichen Enge geschuldet. Stadt und Landkreis Peine würden sich diesem Thema stellen und in Verhandlungen treten, inwieweit der Hauptschulzweig in die Trägerschaft des Landkreises Peine überführt werden könne. Allerdings sei alleine durch eine mögliche Übernahme der Trägerschaft durch den Landkreis Peine keine sofortige räumliche Entspannung zu erwarten.

 

EKR Heiß weist zudem auch noch auf das Thema Schulentwicklungsplanung hin, dass derzeit in der öffentlichen Diskussion sei. Dem Landkreis Peine liege die fachliche Einschätzung eines Gutachters zur weiteren zukünftigen Entwicklung der Schulen vor. Dieser Fachplan könne jedoch nicht eins zu eins umgesetzt werden, sondern bedürfe sukzessive auch einer entsprechenden politischen Diskussion, an deren Ende eine entsprechende Beschlussfassung stehe. Dieser Weg sei seiner Meinung nach der richtige, weil gerade Planungen im Schulbereich immer wieder von der Realität überholt würden. Die Situation in den Schulen ändere sich nicht nur durch veränderte Schülerzahlen, sondern auch durch gesetzliche Rahmenbedingungen.

 

Laut KTA Schulz sei eine dreizügige IGS ohne Oberstufe, wie sie in Edemissen geplant sei, keine IGS im bisherigen Verständnis. Ohne die Einrichtung einer sechszügigen bzw. fünfzügigen IGS mit Oberstufe wie in Vöhrum bzw. Lengede sei der didaktische, pädagogische und organisatorische Standard einer IGS mit Profilbildung und angemessenen Differenzierungsangeboten nicht erreichbar. Dies sei Fakt, wie die Verantwortlichen der IGS Vöhrum mehrmals eindringlich vorgetragen hätten.

 

 

 

KTA Schulz stellt daher die Frage, warum die Einrichtung einer Oberschule in Edemissen nicht möglich gewesen wäre. Der Gutachter von Biregio hätte seinerzeit die Vorgabe erhalten, Vorschläge unter der Maßgabe des Erhalts aller Schulstandorte zu unterbreiten. Als Ergebnis seien beispielsweise gesplittete IGS dabei herausgekommen. Es stelle sich daher die Frage, wie die Entwicklung im Landkreis Peine weitergehen werde. Sicher könne nichts über den Zaun gebrochen werden, aber man müsse auf Grundsätze achten, Ideen haben und überlegen, was an erster Stelle stehe: eine Schulform oder die Qualität von Unterricht. Ihrer Ansicht nach müsse es zunächst um die Qualität von Unterricht in der jeweiligen Schulform, dann um die organisatorische Umsetzbarkeit und letztlich um die Kosten gehen.

Stederdorfer Eltern hätten kürzlich in einem offenen Brief in der PAZ ihre Bedenken zur Einrichtung IGS in Edemissen ohne eigene gymnasiale Oberstufe geäußert.

 

KTA Plett betont, dass die CDU-Kreistagsfraktion Gesamtschulen nicht unbedingt befürworte. Es gelte jedoch, den Schulstandort in Edemissen zu erhalten, denn dieser sei für die Gemeinde ein Wert an sich. Aufgrund der dort geplanten lediglich dreizügigen IGS sei die Einrichtung einer Oberstufe jedoch nicht vorstellbar. Im Hinblick auf die Burgschule in Peine erklärt KTA Plett, dass es seinerzeit ein Fehler gewesen sei, den dortigen Hauptschulzweig nicht gleich mit in die Trägerschaft des Landkreises Peine zu übernehmen. Dieser Fehler müsse nun so schnell wie möglich behoben werden, auch wenn dies zunächst nicht das dortige räumliche Problem löse.

 

KTA Hoffmann erklärt, dass die Einrichtung einer Oberstufe an der IGS in Edemissen zwar nicht geplant sei, es jedoch auch den dortigen Schülerinnen und Schülern ermöglicht werde, sich auf das Abitur an einer IGS oder einem Gymnasium vorzubereiten und dieses dort auch abzulegen. Gerade mit dem ausgebildeten Gymnasial-Lehrer Dirk Franz an der Spitze der IGS-Planungsgruppe sei man sich sicher, dass an der IGS in Edemissen bereits ab der 5. Klasse ein Unterricht auch auf gymnasialem Niveau angeboten werden könne. Die Einrichtung einer Oberschule als Alternative in Edemissen sei nicht sinnvoll, weil die bereits vorhandene Oberschule in Wendeburg nicht voll ausgelastet sei. Das Prinzip der Oberschule funktioniere nur da, wo alternativ keine Haupt- und Realschulen besucht werden könnten.

Der Landkreis Peine als einer der flächenmäßig kleinsten Kreis Niedersachsens biete ein weit gestreutes, breit gefächertes und kleinräumig erreichbares Schulangebot von extrem hoher Qualität.

 

Der Kreistag beschließt im Anschluss mit großer Mehrheit bei einer Enthaltung und vier Gegenstimmen:

 

 


Der Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine zum 01. August 2016 wird zugestimmt.