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Auszug - Betriebskostenförderung für Krippenplätze  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 8
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
2017/025 Betriebskostenförderung für Krippenplätze
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

KTA Schulz stellt zunächst fest, dass der Krippenboom weiter anhalte, die Fördermittel ausgebucht seien, und es vor dem 01. Juli keine neuen Förderkriterien gebe. Zudem senke das Land die Investitionskosten für Krippen und in dieser Gemengelage spreche der Ministerpräsident von Gebührenfreiheit.

Laut KTA Schulz müsse die Frage nach der Bedeutung der vorschulischen Bildung, Erziehung, Förderung und Betreuung immer auch eine Frage nach der Qualität sein. Dabei spiele die Betreuung in den Krippen eine Sonderrolle. Krippenkinder seien keine kleinen Kindergartenkinder. Aus entwicklungspsychologischer Sicht und aus der Sicht der Bindungsforschung müsse der Personalstandard in den Krippen den elementaren Grundbedürfnissen der Kinder entsprechen. Der Vertrauensaufbau und die Entwicklung der Bindungsfähigkeit seien die Basis für die Bereitschaft, verlässliche Beziehungen einzugehen und würden das Fundament für einen sozialen Umgang mit anderen Menschen legen. Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren werde von Seiten des Kultusministeriums seit Jahren ein Personalschlüssel von 1 zu 3 empfohlen. Eltern würden sich mit großer Mehrheit einen hohen Qualitätsstandard für die Betreuung ihrer Kinder wünschen und auch dafür zahlen.

Derzeit zahle das Land bei der dritten Krippenkraft lediglich den Anteil in der Höhe von ca. 22 Stunden. Zudem werde erst ab dem 11. Kind überhaupt für eine dritte Krippenkraft gezahlt. Die Personalkosten für die dritte Krippenkraft müssten bis zum 01. Oktober eines Jahres beantragt werden. Dieser fixe Zeitpunkt müsse aufgeweicht werden, denn es könne passieren, dass noch drei oder vier Kinder in der Folge angemeldet würden und dann lediglich zwei Krippenkräfte für die Betreuung zur Verfügung stünden. Daher sollten sich der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund sowie der Niedersächsische Landkreistag dringend dieses Themas annehmen.

 

KTA Schulz regt an, die Betriebskostenförderung für Krippenplätze in der vorliegenden Beschlussvorlage dahingehend zu ändern, dass ab dem 01.01.2017 für einen Halbtagsplatz monatlich 160 Euro statt 150 Euro und für einen Ganztagsplatz monatlich 190 Euro statt 200 Euro gezahlt würden. Sie bittet jedoch, dies nicht als einen Änderungsantrag zu werten. Die derzeitige Diskrepanz in der Gewichtung eines Halbtagsplatzes (30 Stunden) im Verhältnis zu einem Ganztagsplatz (39 Stunden) in Höhe von 50 Euro werde der Situation im Hinblick auf den Krippenbetrieb nicht ganz gerecht.

 

KTA Baas erklärt, dass die Gemeinde Lengede die erste Gemeinde in ganz Niedersachsen gewesen sei, die die Elterngebührenbefreiung für die Fünfjährigen politisch durchgesetzt hätte, da Kindertagesstätten eine Bildungsaufgabe erfüllen würden. Daher müsste, so die Auffassung von KTA Baas, das Land Niedersachsen auch die Personalkosten in den Kindertagesstätten, wie bereits in den Schulen praktiziert, in Gänze übernehmen.

Das Land Niedersachsen werde die Investitionen auch weiter bezuschussen. Das entsprechende Programm sei bereits verlängert worden. Bei den Betriebskosten sei jedoch ein größeres Engagement des Landes gefragt. Es sei Fakt, dass ein Krippenplatz mehr kosten würde als ein Kindergartenplatz. In Niedersachsen sei rein rechtlich der Landkreis verantwortlich und nicht die kreiseigenen Kommunen, die jedoch im Rahmen einer Vereinbarung dieser Aufgabe letztendlich übernommen hätten. KTA Baas geht davon aus, dass der hier vorliegende Beschlussvorschlag mit den Bürgermeistern so abgestimmt worden sei. Wenn dies so sei, sollte die Betriebskostenförderung für Krippenplätze in der vorgelegten Form beschlossen werden.

 

Kreistagsvorsitzender Marotz schlägt vor, dem Beschlussvorschlag in der jetzigen Form zu folgen und den Appell von KTA Schulz mit der genauen Zuordnung auf Halbtags- und Ganztagsplätzen bei der nächsten Festsetzung der Betriebskostenförderung bzw. bei den kommenden Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.

 

Kreissozialrat Dr. Buhmann erläutert, dass der Beschlussvorschlag eine Erhöhung der Betriebskostenförderung von je 40 Euro monatlich für einen Halbtagsplatz bzw. einen Ganztagsplatz vorsehe. Die Anregung von KTA Schulz würde im Wesentlichen die Gemeinde Ilsede betreffen, da diese im Vergleich zu allen anderen Gemeinden deutlich mehr Halbtagsplätze vorweise. Würde dem Vorschlag von KTA Schulz gefolgt werden, würde die Gemeinde Ilsede davon leicht profitieren. Dies würde jedoch zu Lasten aller anderen Gemeinden gehen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sei mit allen Bürgermeistern so abgestimmt worden. Aus Sicht der Kreisverwaltung gebe es daher keinen Grund, den Beschlussvorschlag zu ändern.

Kreissozialrat Dr. Buhmann geht davon aus, dass der Bedarf an Krippenplätzen in den nächsten Jahren weiter zunehmen werde. Bezogen auf das Jahr 2018 müsse derzeit mit einer Steigerung der Kosten in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro gerechnet werden.

Die Finanzierung der Krippenplätze werde sicherlich immer wieder Thema sein. Sie werde zudem in die Diskussion um die Höhe der Kreisumlage und die Diskussion um die Mittel für die Flüchtlingsarbeit eingebunden sein.

 

EKR Heiß merkt an, dass Bürgermeister Fründt der Regelung seinerzeit nicht zugestimmt hätte.

 

Der Kreistag beschließt im Anschluss mit großer Mehrheit bei einer Gegenstimme:

 


Die Betriebskostenförderung für Krippenplätze beträgt ab 01.01.2017 monatlich 150 € für einen Halbtagsplatz und 200 € für einen Ganztagsplatz.