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Auszug - Bericht des Landkreises Peine zur Chancengleichheit nach § 9 Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Berichtszeitraum 2013 bis 2015  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Kantinenraum
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2017/039 Bericht des Landkreises Peine zur Chancengleichheit nach § 9 Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Berichtszeitraum 2013 bis 2015
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Gleichstellungsbeauftragte Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll

EKR Heiß skizziert zunächst die rechtlichen Grundlagen, bevor er die inhaltliche Aufbereitung erläutert. Anschließend folgt eine kurze Abhandlung über die Beiträge der Verwaltung. Da der Bericht mit der Einladung versandt worden ist, verzichtet er auf detaillierte Erläuterungen, steht aber für Fragen gerne zur Verfügung. (Anmerkung des Protokollführers: Eine verwendete Powerpoint-Präsentation ist als Anlage diesem Protokoll beigefügt.)

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, setzt die Vorstellung des Berichts fort und beschreibt zunächst ihre Tätigkeitsbereiche. Diese Aktivitäten sind im Bericht in die Bereiche ‚Beiträge mehrerer Organisationseinheiten‘ und ‚Maßnahmen der Gleichstellungsbeauftragten und Ausstattung des Gleichstellungsbüros‘ unterteilt. Frau Tödter geht exemplarisch auf einige Maßnahmen ein. Dabei verweist sie gelegentlich auf ihren Vortrag zur Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten. (Anmerkung des Protokollführers: Siehe hierzu TOP 7 im Protokoll der 2. Sitzung vom 20. Februar 2017, S. 5-8 i.V.m. der Anlage zum Protokoll.) Es folgt eine Darstellung des Resümees der Gleichstellungsbeauftragten und des Landrates. Dabei setzt sie sich ganz besonders für einen modifizierten Gender Check ein, nachdem die ursprünglich praktizierte Variante keinen Erfolg gebracht habe, da am Ende der Sachdarstellung oftmals lediglich ein wenig aussagekräftiger Satz zum Gender Mainstreaming angefügt worden war. Nun gebe es einen Vorschlag, verschiedene Querschnittsthemen zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck sollen auf der ersten Seite einer Beschlussvorlage entsprechende Kästchen mit einer Angabe angebracht werden, die durch Aussagen in der Sachdarstellung konkretisiert werden. Notwendige Fortbildungen für die Mitarbeiter/innen zu Gender Mainstreaming, interkultureller Kompetenz usw. sollen das Gelingen dieser operativen Umsetzung unterstützen. Eine Betrachtung der personellen und finanziellen Ausstattung der Gleichstellungsstelle beendet die Vorstellung.

 

Die Vorsitzende, KTA Riedel-Kielhorn, erklärt, dass sie über die Frauenanteile im gehobenen und im höheren Dienst gestolpert sei. Da die geburtenstarken Jahrgänge in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand gehen werden, würde eine entsprechende Fluktuation entstehen. Sie wünscht zu wissen, ob es eine Fluktuationsschätzung gebe.

 

EKR Heiß antwortet, dass man in den letzten Jahren im gehobenen Dienst ausschließlich Frauen eingestellt habe und sich deren Anteil statistisch gesehen verändern werde. Wie das konkret aussehen werde, sei abhängig von den Entscheidungen der einzelnen Personen und könne daher für einen vergleichsweise langen Zeitraum nicht vorhergesehen werden. Die Frage sei daher nicht zu beantworten.

 

BV Schlaugat erwidert, dass das alles etwas mit dem Gender Check zu tun habe. Sie fragt an, ob das ‚Kästchensystem‘ ein Kompromiss sei. Nach ihrer Ansicht müsse im Bereich Gender weitergebildet werden. Sie gibt ihrer Hoffnung Ausdruck, dass es besser klappen werde, wenn Gender ins Bewusstsein der Gesellschaft gelangt sei.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, blickt zurück und erklärt, dass man ein gutes Konzept zu Gender Mainstreaming im Landkreis Peine entwickelt und darauf basierend einen guten Start gehabt habe. Der Beschluss, die Strategie Gender Mainstreaming umzusetzen, wurde vom Kreistag im Jahre 2000 getroffen, ein Managementteam zur Geschlechtergerechtigkeit, bestehend aus männlichen und weiblichen Führungskräften, wurde vom Landrat berufen und der Gender Check für Beschlussvorlagen wurde vom Kreistag auf Probe eingeführt. Es reiche aber nicht, beim Erstellen der Vorlagen über die Auswirkungen hinsichtlich des Gender Mainstreaming nachzudenken, sondern man müsse das Thema bereits im Vorfeld im Blick haben, zumal sich Gender mit anderen Bereichen wie Alter, Migration usw. überschneide. Die Führungskräfte müssen entsprechend geschult werden, denn viele der im Jahre 2000 geschulten Personen seien inzwischen im Ruhestand oder hätten die Kreisverwaltung verlassen.

 

KTA Meyermann hält den Gender Check für sehr wichtig, weil die Fachdienste unterschiedlich aufgestellt seien, wie sie dem Gleichstellungsbericht entnehme. Sie erwarte daher auch Schulungen für die Verwaltungsmitarbeiter/innen und die Etablierung des Gender-Gedankens in der Verwaltung. Daher erwarte sie in der nächsten Sitzung Informationen zu konkreten Maßnahmen wie beispielsweise Schulungen.

 

FBL Dr. Buhmann erklärt, dass die Pressestelle derzeit das Vorlagesystem überarbeite, so dass derzeit noch keine Aussagen zum Aussehen der Vorlagen getroffen werden können. Sobald die Vorschläge vorliegen, werde geklärt, welche Kästchen gesetzt werden sollen. Das entsprechende Ergebnis werde im Kreisausschuss vorgestellt werden. Nach der Verabschiedung in diesem Ausschuss seien durch die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, zielführende Maßnahmen zu entwickeln.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, schlägt vor, dass das Managementteam gemeinsam mit dem Pressesprecher Vorschläge erarbeiten könne, weil das Team breit aufgestellt sei und über eine hohe Kompetenz verfüge.

 

KTA Meyermann stellt die Frage, ob die Politik in diese Schritte eingebunden werde.

 

EKR Heiß erwidert, dass das zum operativen Geschäft der Verwaltung gehöre.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt die Vorsitzende, KTA Riedel-Kielhorn, fest, dass der Ausschuss informiert worden sei und schließt diesen Tagesordnungspunkt.