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Auszug - Richtlinie für Kapitalanlagen (Anlagenrichtlinie) Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.05.2017  

Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.05.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:13 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenzraum
Ort: Burgstraße 1, 31224 Peine
2017/067 Richtlinie für Kapitalanlagen (Anlagenrichtlinie)
Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.05.2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

EKR Heiß informiert die Anwesenden darüber, dass der Landkreis Peine mit Ablauf des 31.03.2016 über einen Liquiditätskreditbestand von ca. 52 Millionen verfügt. Es ist auch erst ab dem Haushaltsjahr 2019 eine Rückführung der Liquiditätskredite vorgesehen, da dann der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit über der sogenannten ordentlichen Tilgung liegt. In naher Zukunft sind daher keine liquiden Mittel zu erwarten, eine Geldanlage in absehbarer Zeit scheidet daher eher aus.

 

KTA Sachtleben teilt mit, dass Städte wie Münster oder Göttingen bereits eine solche Richtlinie erstellt und beschlossen haben. Die Grünen haben den Antrag gestellt, da sie es nun an der Zeit finden, zu handeln.

 

KTA Marotz führt aus, dass die sich mit der Anlage ergebene Fragestellung nicht gegeben ist. Sollte der Landkreis Peine in naher Zukunft an einer Geldanlage interessiert sein, entscheidet über diese Anlage der Kreistag. Somit kann eben dieser bei seiner Entscheidungsfindung entsprechende Kriterien und Richtlinien berücksichtigen, dafür bedarf es seines Erachtens nach keiner Anlagenrichtlinie. Darüber hinaus hat die Bundesregierung vor Jahren den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen.

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Der Ausschuss empfiehlt sodann mit 10 Ja-Stimmen, keiner Enthaltung und einer Gegenstimme, die Vorlage zu beschließen.