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Auszug - Fortführung des sozialpsychiatrischen und psychosozialen Kriseninterventionsdienstes (Krisenhilfe Peine)  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Schulungszentrum der FTZ
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
2017/068 Fortführung des sozialpsychiatrischen und psychosozialen Kriseninterventionsdienstes (Krisenhilfe Peine)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Gesundheitsamt Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll

Herr Heldt und Frau Ehrenberg stellen zunächst sich selber und dann den ‚Sozialpsychiatrischen und psychosozialen Kriseninterventionsdienst‘ vor. Sie erläutern dabei dessen Intention und seinen Aufbau ebenso wie die bisherigen Arbeitsergebnisse. Angesichts der Bedeutung dieses Dienstes für die Betroffenen wäre es überaus wünschenswert, wenn die Arbeit fortgesetzt werden könnte.

 

Fachdienstleiterin (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) Dr. Arnold hält ein Plädoyer, mit dem sie für die Fortsetzung des ‚Sozialpsychiatrischen und psychosozialen Kriseninterventionsdienst‘ wirbt.

 

KTA Mittal hat Fragen zu verschiedenen Bereichen der Leistungsdokumentation innerhalb der Sachdarstellung. Herr Heldt beantwortet alles ausführlich und zufriedenstellend.

 

KTA Fechner wirft die Frage auf, warum der Landkreis Peine die Kosten trage und nicht die Krankenkasse. Wenn es sich um eine Krankheit handele, seien diese schließlich zuständig.

 

FDL Dr. Arnold erwidert, dass der Ärztliche Notdienst der Krankenversicherungen nur zu einem Tätigwerden bei körperlichen Zuständen berechtigt sei, nicht aber bei psychischen Krisenhilfen. Deshalb müsse dieses Angebot zusätzlich implementiert werden.

 

Herr Heldt ergänzt, dass es für ein Eingreifen des Ärztlichen Notdienstes bei psychischen Problemen keine gesetzliche Grundlage gebe.

 

KTA Rubin bezieht sich auf die Aussage, dass der ‚Sozialpsychiatrische und psychosoziale Kriseninterventionsdienst‘ nur an den Wochenenden tätig sei. Da psychische Krisen aber jederzeit auftreten können, wünscht er zu wissen, wer in der übrigen Zeit die Krisenhilfe gewährleiste.

 

Herr Heldt antwortet, dass ein Krisenhilfsnetz entwickelt worden sei, in dem die Krisendienste ihr Angebot vernetzt haben. Die Krisendienste stellen an Werktagen zu den üblichen Arbeitszeiten die Hilfe sicher, außerhalb dieser Zeiten übernehme dann der ‚Sozialpsychiatrische und psychosoziale Kriseninterventionsdienst‘.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt die Vorsitzende, KTA Riedel-Kielhorn, über die Beschlussvorlage 68/2017 abstimmen. Mit 10 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wird der Beschlussvorschlag angenommen.