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Auszug - Grundsätze für die Vergabe von Zuschüssen  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.07.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
2007/074 Grundsätze für die Vergabe von Zuschüssen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll

KTA Plett erläutert kurz die Intention des Antrages der Fraktion der CDU

KTA Plett erläutert kurz die Intention des Antrages der Fraktion der CDU. Im Wesentlichen gehe es darum, eine ‚Closed-Shop-Mentalität’ zu verhindern und zu schauen, was verbessert werden könne.

 

FBL Dr. Buhmann erklärt, dass man Verbesserungsvorschläge positiv gegenüberstehe. Die Verwaltung habe als Ergänzung zum Zuschussverfahren eine Vorlage erstellt, mit der die Schaffung eines Innovationsfonds vorgeschlagen werde. In der Sachdarstellung seien die Grundlagen hierfür dargestellt.

 

Die Vorsitzende, KTA Schlaugat, fragt, wo das Geld für den Innovationsfonds herkomme.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass die Vorlage mehrere Möglichkeiten aufzeige: Die Politik könne hierfür zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, es könne nach der ‚Rasenmäher-Methode’ bei allen bisherigen Zuschüssen eine Reduzierung vorgenommen werden oder es werden Schwerpunkte gesetzt und die Mittel aus den Projekten, die keinen Schwerpunkt mehr bilden und damit auch nicht mehr bezuschusst werden, in den Innovationsfonds fließen. Die Entscheidung über die Finanzierung sei abhängig von den erhofften Wirkungen.

 

KTA Fechner weist darauf hin, dass der Ausgangspunkt für die Diskussion der Antrag des Diakonischen Werkes für das Projekt Alltagshilfen gewesen sei. Ziel müsse es sein, Erbhöfe zu knacken, damit neue Projekte eine Chance bekommen können. Das sei ein sehr schwieriges Unterfangen. Des Weiteren weist er darauf hin, dass alle Zuschussempfänger ihren Sitz in der Stadt Peine haben und keiner in den Landgemeinden ansässig sei. Da er sich mit dem Thema eingehender befassen wolle, bittet er um Übersendung der Förderrichtlinie.

 

KTA Meyermann führt aus, dass es sich bei den Zuschüssen um freiwillige Leistungen handele. Tatsächlich werden aber auch Pflichtaufgaben wie beispielsweise die Schuldnerberatung bezuschusst.

 

Die Vorsitzende, KTA Schlaugat, erklärt, dass die sogenannten ‚Erbhöfe’ in den Augen anderer gewachsene Strukturen seien. Ihre Nachfrage, ob jedes Ausschussmitglied die Förderrichtlinie habe, wird bejaht. Die Übersendung an KTA Fechner wird zugesagt. Des Weiteren stellt sie fest, dass auf Antrag mehrerer Ausschussmitglieder die Beschlussvorlage-Nr. 74/2007 in die Fraktionen gegeben werde.