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Auszug - Unterbringung von Asylbewerbern/-innen  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
2007/127 Unterbringung von Asylbewerbern/-innen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll

FBL Dr

FBL Dr. Buhmann erläutert zunächst die Beschlussvorlage. Dabei erwähnt er, dass die Gemeinde Lahstedt beim Landkreis Peine mit der Bitte, das Asylbewerberwohnheim in Groß Lafferde bestehen zu lassen, herangetreten sei. Des Weiteren bezieht er sich auf den Prüfauftrag zur Ermittlung der Kosten bei Unterbringung der Asylbewerber/innen in Privatunterkünften. Die Aufwendungen für das Wohnheim bleiben aufgrund der vertraglichen Bestimmungen bestehen und belaufen sich auf rund 210.000 Euro. Die Unterbringung der neunundvierzig Einzelpersonen und drei Familien würde 180.000 Euro kosten. Hinzu würden Aufwendungen für Ersatzbeschaffungen, Heizkostennachzahlungen und ähnliches kommen, sodass sich die bisherigen Kosten verdoppeln würden. Angesichts dieser Zahlen schlage die Verwaltung aus finanziellen Gründen den Weiterbetrieb des Wohnheimes vor. Bezüglich der Zuständigkeitsfrage bei der Unterbringung der im Asylbewerberheim Groß Lafferde lebenden Personen verweist FBL Dr. Buhmann auf ein Gutachten des Rechtsamtes, wonach diese Thematik ein Geschäft der laufenden Verwaltung sei. Das Gutachten werde dem Protokoll als Anlage (siehe Anlage 3) beigefügt.

 

KTA Meyermann weist darauf hin, dass lediglich die Kosten für die Unterbringung von Familien in Privatwohnungen geprüft werden sollte, nicht jedoch die Unterbringung von allen Personen. Des Weiteren stellt sie die Frage, ob das Gutachten des Rechtsamtes bedeute, dass sich die Politik nicht mit dem Thema beschäftigen dürfe.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass sich die zusätzlichen Kosten für die Unterbringung der drei Familien in Privatwohnungen auf eine Höhe von knapp unter 50.000 Euro belaufen würden. Die Politik könne sich des Themas selbstverständlich annehmen, aber eben nur politisch. Im Übrigen verweist er darauf, dass in dem Wohnheim ausreichend Platz vorhanden sei, weil nicht alle Bewohner/innen ständig anwesend seien. Sobald die Bleiberechtsregelung für die Bewohner/innen greife, bestehe kein Grund, diese weiterhin in dem Wohnheim unterzubringen. Er betont jedoch, dass neben ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache und einem Arbeitsvertrag das Vorhandensein von Pässen die Voraussetzung für ein Tragen der Bleiberechtsregelung sei. Bislang haben jedoch auch die Familien keine Pässe, sodass die Bleiberechtsregelung noch nicht greife.

 

KTA Fechner verweist auf seinen Antrag vom 11. Juli 2007 bezüglich eines ‚Berichts des Ordnungsamtes über das Verfahren der Identitätsfeststellung/Passbeschaffung bei geduldeten Ausländern’, der in den Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz behandelt werde. Das Verfahren zur Passbeschaffung sei in einem dortigen Vermerk sehr gut beschrieben. Da das Thema inhaltlich auch für den Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales von Interesse sei, bittet KTA Fechner darum, den Vermerk als Anlage dem Protokoll beizufügen (siehe Anlage 4).

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende, KTA Möhle, die Beschlussvorlage-Nr. 127/2007 zur Abstimmung. Mit 9 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen wird der Vorlage zugestimmt.